Rheinland-Pfalz BASF-Explosion: Anklage gegen 62-Jährigen
«Ludwigshafen.» Rund anderthalb Jahre nach dem tödlichen Explosionsunglück im Nordhafen der BASF hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage gegen einen 62-Jährigen erhoben. Dem Arbeiter einer Spezialfirma für Rohrleitungsbau wird die fahrlässige Tötung von fünf Menschen, fahrlässige Körperverletzung von 44 Personen und fahrlässige Herbeiführung einer Explosion vorgeworfen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal umfassen über 30 Aktenbände und sollen belegen, dass der Mitarbeiter einer Fremdfirma am 17. Oktober 2016 bei Wartungsarbeiten in einem Rohrgraben aus Unachtsamkeit ein falsches Rohr angeschnitten und so einen Brand mit Folgeexplosionen ausgelöst hat. Laut Anklage hat der Mann nicht wie geplant an einer geleerten Propylenleitung gearbeitet, sondern mit einem Winkelschleifer einen 15 Zentimeter langen Schnitt an eine benachbarte Leitung gesetzt. Dieses Rohr war mit einem leicht entzündbaren Gasgemisch befüllt und stand unter hohem Druck. Das Gas habe sich sofort an den Funken der Flex entzündet. Das Feuer erhitzte weitere Rohre, etwa sechs Minuten später kam es zur Explosion einer Eythlenleitung. Dies verursachte weitere Brände und Explosionen auf dem Hafengelände. Infolge des Unglücks starben vier Männer der BASF-Werkfeuerwehr sowie ein Matrose eines Tankschiffs. Außerdem erlitten 44 Menschen Verletzungen, zumeist Brandwunden. Es entstand ein Millionenschaden. Der Angeschuldigte – der laut Staatsanwaltschaft bei dem Unglück selbst schwere Brandwunden erlitt – hat durch seinen Verteidiger den Ermittlern mitgeteilt, dass er keine Erinnerung an den Vorfall habe. Er bedauere außerordentlich die Folgen. „Warum er die falsche Leitung anschnitt, hat er nicht gesagt oder sagen können“, meinte der Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber zur RHEINPFALZ. Der 62-Jährige habe unmittelbar nach dem Unglück wohl noch geglaubt, er habe am richtigen Rohr gearbeitet – schließlich hatte der Mann vor dem Unglück schon einige Tage an der stillgelegten Pipeline gearbeitet. Der Arbeiter habe aus „unerklärlichen Gründen“ die Leitungen verwechselt, sagte Ströber. Außer dem 62-Jährigen gibt es keine weitere Beschuldigten. Es gebe keine Hinweise darauf, dass bei den Wartungsarbeiten Vorschriften missachtet worden seien. „Wir haben keine Pflichtverletzungen bei der BASF festgestellt“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Es gibt Aussagen der Kollegen des 62-Jährigen und Videos, die in die Bewertung der Staatsanwaltschaft eingeflossen sind, wonach er der Alleinschuldige an dem Unglück sei. Der Arbeiter sei erfahren gewesen. Er stammt aus Bosnien-Herzegowina, kam 1992 nach Deutschland und arbeitete seit vielen Jahren bei der Rohrleitungsbaufirma. Laut Staatsanwaltschaft könnte der Mann als Folge des Unglücks unter einer „traumatischen Störung“ leiden. Dies müsse in einem Verfahren erörtert werden. Das Landgericht Frankenthal wird nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht. Im Fall einer Verurteilung drohen dem in Baden-Württemberg wohnhaften 62-Jährigen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die BASF wollte die Anklage nicht kommentieren. Der Konzern hat nach eigenen Angaben Lehren aus dem Unglück gezogen. Die Kennzeichnung von Rohrleitungen sei verbessert worden. Bei Schneidearbeiten sollen Arbeiter nur noch funkenarme Werkzeuge verwenden. Überirdische Pipelines sollen feuerfest isoliert werden.