Rheinland-Pfalz Baby-Misshandlung: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen
Im Baby-Missbrauchsprozess am Landgericht Frankenthal gingen die Forderungen zum Strafmaß gegen die beiden angeklagten Eltern am Mittwoch weit auseinander. Freispruch forderten die Anwälte der 26-Jährigen und des 24-Jährigen aus Ludwigshafen in ihren Plädoyers. Staatsanwältin Esther Bechert dagegen will die Mutter acht Jahre, den Vater vier Jahre hinter Gitter sehen.
Einig waren sich die Juristen, dass es „das Geheimnis der Angeklagten bleibt, wer dem hilflosesten Opfer, das man sich aussuchen kann, erhebliche Qualen und Schmerzen zugefügt hat“, sagte Bechert am Mittwoch in ihrem Plädoyer. Die Eltern seien es gewesen, die den sieben Wochen alten Säugling mehrfach verletzt haben. Doch bei vielen der Verletzungen lasse sich nicht genau klären, wer von den beiden Verursacher sei – oder ob sie gemeinschaftlich agiert hätten. Deshalb könnten die Angeklagten nicht für alle Verletzungen verurteilt werden, so die Staatsanwältin, auch wenn das ein „unbefriedigendes Ergebnis ist“.
Thermometer „mit Wucht“ in den Hintern gestoßen
Alexander Kiefer, Anwalt der Mutter, äußerte die Vermutung, dass Rippen- und Schienbeinbrüche bei einem Krankenhausaufenthalt entstanden seien. Laut einer Rechtsmedizinerin waren diese Brüche und andere Verletzungen einige Wochen alt, als sie festgestellt wurden. Er könne nicht verstehen, dass eine Hebamme, eine Mitarbeiterin des Jugendamts und Ärzte, die mit dem Kind zu tun hatten, die Verletzungen nicht bemerkt hätten, so Kiefer.
Zwei Verletzungen können laut Staatsanwaltschaft genau zugeordnet werden. Ursache für eine Darmperforation sei, dass die Mutter ihrem Kind ein Fieberthermometer zu tief und „mit Wucht“ in den Anus gestoßen hat, um sich sexuell zu erregen. Ebenfalls aus sexuellen Motiven habe der Vater den Penis des Babys gezogen, gedrückt und gequetscht und dabei verletzt. Als Beweise führte Bechert Äußerungen der 26-Jährigen sowie Zeugenaussagen an. Die Anwälte Daniel Heinlein und Kiefer dagegen argumentierten, dafür gebe es keine Beweise. Ebenso wenig gebe es Belege dafür, dass die Angeklagten schuld an den Schmerzen des Säuglings seien, weil sie zu spät mit dem Kind zum Arzt sind. Das Urteil soll am Freitag, 11 Uhr, verkündet werden.