Polizistenmord in Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Andreas S. und die Waffen seiner Frau

Nach Informationen der RHEINPFALZ am SONNTAG wechselten die Jagdwaffen von Andreas S. im Jahr 2020 zwar ihren Besitzer, aber nic
Nach Informationen der RHEINPFALZ am SONNTAG wechselten die Jagdwaffen von Andreas S. im Jahr 2020 zwar ihren Besitzer, aber nicht ihren Aufbewahrungsort. Sie verblieben im Waffenschrank dieses Hauses, das das Ehepaar S. in Spiesen bewohnte.

Im Fall des Doppelmords von Kusel vom 31. Januar verdichten sich die Anzeichen, dass die Jagdwaffen des mutmaßlichen Täters auch nach Verlust von Jagdschein und Waffenbesitzkarte in seinem Haus in Spiesen verblieben.

Nach inoffiziellen Informationen der RHEINPFALZ am SONNTAG wurden die Waffen des mutmaßlichen Mörders der beiden Polizisten in Kusel auf der Waffenbesitzkarte seiner Ehefrau eingetragen. Auch dem „Spiegel“ und dem Saarländischer Rundfunk liegen entsprechende Informationen vor. Auf Anfrage der RHEINPFALZ hatten sowohl der saarländische Landkreistag als auch die Staatsanwaltschaften Saarbrücken und Kaiserslautern weder bestätigt noch dementiert, dass Andreas S. seine Waffen seiner Frau gab.

2020 den Jagdschein verloren

Der mutmaßliche Doppelmörder von Kusel, Andreas S., hatte im März 2020 seinen Jagdschein verloren, weil er dessen Verlängerung nicht beantragt hatte. Er verzichtete wohl auf den Antrag, weil gegen ihn Ermittlungsverfahren liefen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelte seit 2018 gegen ihn wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung im Zusammenhang mit seiner Bäckerei und seinem Imbissbetrieb, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelts in Höhe von 100.000 Euro, wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen Betrugs. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Raubüberfall auf seinen Bäckereibetrieb vorgetäuscht zu haben, um eine Versicherungssumme von 50.000 Euro zu kassieren. Außerdem soll er einen weiteren Einbruchdiebstahl in seiner Bäckerei inszeniert haben. Zudem brannten ein Bäckereifahrzeug oder mehrere Fahrzeuge. Auch dafür wollte er Versicherungssummen kassieren. Die Staatsanwaltschaft glaubt aber, dass es weder den Raubüberfall noch den Einbruch gab und dass Andreas S. selbst für den Brand verantwortlich ist.

Waffen an „berechtigte Person“ übergeben

Weil Andreas S. nach März 2020 keinen Jagdschein mehr hatte, musste er auch seine Waffen abgeben. Er übergab sie nach Angaben des saarländischen Landkreistags einer Person, die berechtigt war, Waffen zu besitzen. Der saarländische Landkreistag nannte die Person, die die Waffen übernahm, allerdings nicht und begründete dies mit dem Datenschutz.

Mehrere saarländische und pfälzische Jäger bestätigten dieser Zeitung, dass die Ehefrau von Andreas S. seit Jahren Jägerin ist und auch zur Jagd geht. Sie darf deshalb legal Waffen besitzen. Nach Informationen der RHEINPFALZ am SONNTAG wechselten die Jagdwaffen von Andreas S. im Jahr 2020 zwar ihren Besitzer, aber nicht ihren Aufbewahrungsort. Sie verblieben im Waffenschrank im Haus, das das Ehepaar S. in Spiesen bewohnte – nach Angaben von Nachbarn bis zur Bluttat von Kusel. Bei einem solchen Besitzerwechsel hätte die Ehefrau des Andreas S. sicherstellen müssen, dass ihr Ehemann nicht mehr auf die Waffen im Waffenschrank des gemeinsamen Zuhauses zugreifen kann. Allerdings kontrollierte das niemand, so die Angabe des saarländischen Landkreistags. Nach dessen Darstellung wäre es Aufgabe der Polizei gewesen, bei einem begründeten Verdacht, dass gegen Vorschriften verstoßen wird, eine Kontrolle vorzunehmen.

Widersprüchliche Aussagen zum Beziehungsstatus

Der saarländische Landkreistag, der im Fall Doppelmord von Kusel für die Landkreise Neunkirchen und Saarpfalz sowie für den Regionalverband Saarbrücken spricht, hatte der RHEINPFALZ am 8. Februar mitgeteilt, es werde noch geprüft, wem Andreas S. seine Waffen übergab, nachdem er keine mehr besitzen durfte. Am 25. Februar war die Prüfung wohl beendet. Wegen des Datenschutzes teilte der Lankreistag aber nicht mit, wer die Waffen von Andreas S. erhielt. Auf die neuerliche Frage der RHEINPFALZ, ob es seine Frau war, antwortete der Landkreistag ausweichend. Der „Spiegel“ schreibt, dass es sich bei den Waffen, die seit Frühjahr 2020 auf der Waffenbesitzkarte der Ehefrau von Andreas S. stehen, um genau die Waffen des Typs handeln, die als Tatwaffen von Kusel gelten: ein Jagdgewehr der Marke Bergara und eine doppelläufige Schrotflinte. Zum Beziehungsstatus von Andreas S. und seiner Ehefrau gibt es widersprüchliche Angaben. Die Polizei teilte unmittelbar nach der Tat mit, die Beziehung sei „brüchig“ gewesen. Andreas S. hatte auch einen anderen Wohnsitz als Spiesen angemeldet und seine Frau bei Facebook einen Post abgesetzt, der sich als Trennungsbotschaft auslegen lässt. Nachbarn in Spiesen berichteten der RHEINPFALZ hingegen, das Paar habe bis zur Bluttat von Kusel und der anschließenden Festnahme von Andreas S. mit den vier Kindern gemeinsam im Haus in Spiesen gelebt.

Behörden halten sich bedeckt

Die Staatsanwaltschaft beantwortete die Frage dieser Zeitung nicht, ob gegen die Ehefrau von Andreas S. wegen des Verdachts ermittelt wird, dass diese ihrem Ehemann Waffen überließ. Auffällig ist inzwischen, dass sich zahlreiche Behörden und Institutionen bei Anfragen zu Hintergründen und zur Vorgeschichte des Doppelmords äußerst bedeckt halten, gar nicht antworten oder Antworten verweigern. Dazu zählen die Kreisverwaltungen Saarpfalz, Neunkirchen und Kaiserslautern, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau sowie die Jagdgenossenschaft Bruchmühlbach.

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