Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Todesfall: Mehr Zeit bis zur Beerdigung

Der Zeitraum vom Tod eines Menschen bis zu seiner Bestattung soll in Rheinland-Pfalz von sieben auf zehn Tage ausgeweitet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen vor, über den der Landtag am Donnerstag in Mainz berät. Die oppositionelle CDU-Fraktion fordert in einem Antrag mit dem Titel „In Würde trauern – mehr Zeit zum Abschiednehmen“ ebenfalls eine Ausweitung auf zehn Tage. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen habe ihn überrascht, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Martin Brandl, gestern in Mainz. Noch vor drei Wochen habe die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion keinen Handlungsbedarf gesehen. „Mit der Verlängerung der Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage tragen wir der gesellschaftlichen Veränderung Rechnung und ermöglichen den Trauernden eine angemessene Zeit des Abschieds“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer. Die Koalition will außerdem verbieten, dass Grabsteine aus Kinderarbeit auf Friedhöfen aufgestellt werden. Eine 55-Jährige ist in Bad Kreuznach in eine etwa drei Meter tiefe Sickergrube gestürzt und in den Fäkalien stecken geblieben. Die Frau war gestern durch die Betonabdeckung des Schachtes in ihrem eigenen Garten eingebrochen, wie ein Feuerwehrsprecher mitteilte. Die 55-Jährige erlitt dabei eine Platzwunde am Kopf und Verletzungen am Rücken. Ein Feuerwehrmann seilte sich ab, um die Frau aus ihrer misslichen Lage zu befreien. Sie kam mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus.