Rheinland-Pfalz an rhein und saar: Hat das Uniklinikum seine Pflicht verletzt?

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. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg ist womöglich seiner Informationspflicht über den Missbrauchsverdacht gegen einen seiner Ex-Assistenzärzte nicht nachgekommen. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und auch die Bezirksärztekammer Pfalz wussten eigenen Angaben zufolge nichts von einem womöglich pädophilen Arzt, der von Homburg kommend im April 2014 ans Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern wechselte und dort bis zu seinem Tod im Juni 2016 arbeitete. Das sagte die rheinland-pfälzische Landesärztekammer gestern auf Nachfrage. Denn laut saarländischem Krankenhausgesetz hätte das Klinikum in Homburg die Ärztekammer in Mainz informieren müssen, betonte die saarländische Kammer. Und zwar immer „bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen Berufsplichten“. Mit dem Wechsel des Arbeitsorts war der Verdächtige automatisch in die Kammer über die Landesgrenze gewechselt. Die Saar-Ärztekammer hatte, so sagt sie selbst, Ende 2014, kurz bevor der Assistenzarzt angezeigt wurde, von den Vorfällen erfahren. Sie habe „dringend“ zu der Strafanzeige und zur fristlosen Entlassung des Arztes geraten, der zu diesem Zeitpunkt in Kaiserslautern arbeitete, aber an beiden Kliniken einen Vertrag hatte. Das Uniklinikum äußerte sich bis gestern Redaktionsschluss nicht zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung.

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