Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Gesetzentwurf für Landarztquote

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Das rheinland-pfälzische Kabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung beschlossen. Damit soll die hausärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen sowie der Nachwuchs im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gewährleistet werden. Vom Wintersemester 2020/2021 an sollen bis zu zehn Prozent der Medizin-Studienplätze pro Semester über eine Vorabquote vergeben werden. „Bei zurzeit 215 Medizinstudiumbeginnern bedeutet dies, dass insgesamt bis zu 21 Studierende pro Semester über die Landarzt- und ÖGD-Quote ein Medizinstudium beginnen können“, teilte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) mit. Bei der Vergabe der Plätze spielen nicht nur die Abi-Note und das Ergebnis des Medizinertests eine Rolle, sondern auch Berufsausbildung oder praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Studienplatzbewerber müssen sich verpflichten, nach dem Studium eine entsprechende Facharztausbildung zu machen und sich dann als Hausarzt an einem bestimmten Ort auf dem Land in oder einem Gesundheitsamt niederzulassen.

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