Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Fußgänger totgefahren: Bewährungsstrafe

. Ein Autofahrer aus Kaiserslautern, der 2017 im Kaiserslauterer Stadtgebiet unter Alkoholeinfluss einen 62-jährigen Fußgänger angefahren und Fahrerflucht begangen hatte, ist gestern vom Landgericht Kaiserslautern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Unfallopfer war noch vor Ort gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes durch Unterlassen eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Gericht begründete sein milderes Urteil damit, dass der Angeklagte den tödlichen Unfall bereue und unter den Folgen selbst psychisch und physisch leide. Nach Angaben des Sachverständigen wäre der Fußgänger wohl auf jeden Fall an den Folgen des Unfalls gestorben, auch wenn der Autofahrer gestoppt und geholfen hätte.