Rheinland-Pfalz Am Rande: Vermummung verboten!
Die Narren dürfen sich in den nächsten Tagen vieles erlauben, aber halt nicht alles. Das Vermummungsverbot wurde klammheimlich ausgeweitet: Die Polizei setzt bei den lustigen Maskeraden Grenzen. Glücklicherweise gilt dies lediglich für Fahrer. Sie müssen nicht nur nüchtern bleiben, sondern dürfen auch ihre Gesichter nicht verhüllen. Wer als Miss Piggy, Zorro oder Affe unterwegs ist, muss die Maske vom Kopf zerren, bevor er sich ans Steuer begibt. Rein theoretisch darf selbst Clownsschminke erst nach der Fahrt aufgetragen werden. Angesichts des Aufwands drückt die Polizei hier vielleicht mal ein Auge zu. Jedenfalls sind 60 Euro fällig, wenn das Gesicht des Fahrers nicht zu erkennen ist. Und wer die rheinland-pfälzischen Gesetzeshüter bewusst verhüllt veräppelt, muss sogar mit dem doppelten Bußgeld rechnen.