Politik Zeugen Jehovas: Datenschutz gilt

«Luxemburg.»Die Zeugen Jehovas müssen sich nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei ihren Haustürbesuchen an Datenschutzbestimmungen halten. Ausnahmen wie es sie etwa bei der Datenerhebung zu ausschließlich persönlichen Zwecken gebe, könnten nicht gelten, so Generalanwalt Mengozzi gestern. Konkret geht es um einen Fall in Finnland, wo die Zeugen Jehovas sich bei ihren Besuchen Notizen zu Name, Anschrift und Datum des Besuchs machen, aber auch zu Inhalten der Gespräche. Der finnische Datenschutzbeauftragte ist der Meinung, dass dies europäischem Datenschutzrecht unterliege. Das finnische Oberverwaltungsgericht wandte sich an den EuGH. Das Gutachten des Generalanwalts ist nicht bindend, oft halten sich die Richter im Urteil aber daran.

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