Paritätsgesetze
Wenige Frauen in den Parlamenten: Soll man jetzt mit Zwang halbe-halbe machen?
Ein Drittel. Das ist offenbar alles, was geht. Im Schnitt sind ein Drittel der Parlamentarier Frauen – im Bundestag wie in den meisten Landesparlamenten. Im Bundestag sank der Anteil sogar von 37,3 (Wahl 2013) auf 31,2 Prozent (Wahl 2017). Damit steht Deutschlands Nationalparlament im europäischen Vergleich nicht gerade vorne. In Schweden beträgt der Frauenanteil 47,3 Prozent, in Spanien 41,1, in Frankreich 39,7. Der Bundestag: „ein Meer von grauen Anzügen“, wie Katarina Barley (SPD) es mal formulierte.
Soll man Halbe-halbe-Parlamente quasi per Gesetz erzwingen? Darüber wird in fast jedem Bundesland debattiert – und auf Bundesebene ebenso. Zwei Bundesländer haben den Sprung gewagt: Brandenburg im Januar 2019 und Thüringen im Juli 2019. Beide schrieben den Parteien im Land gesetzlich vor, ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen künftig nach dem Reißverschlussprinzip zu besetzen: Steht auf Platz 1 eine Frau, muss auf Platz 2 ein Mann stehen, auf Platz 3 eine Frau und so fort. Eine Revolution.
Lieber Geld verlieren als Frauen nehmen
Unter dem Stichwort „parité“ (gleicher Anteil) hat Frankreich den Reißverschluss schon vor 20 Jahren eingeführt, von der Kommunal- bis hinauf zur Europa-Ebene. Einer Partei, die sich nicht ans Listen-Strickmuster hält, kürzen unsere Nachbarn die Wahlkampferstattung. Auf den unteren Ebenen hat’s geholfen – beim Nationalparlament aber zeigten die Männer Beharrungskraft. „Les Républicains“, die Schwesterpartei der deutschen Christdemokraten, akzeptierte lieber 1,8 Millionen Euro Strafabzüge, als genügend Frauen aufzustellen. Vielleicht entschieden sich die Thüringer deshalb für den ganz harten Weg: Wahllisten, die die Mann-Frau-Regel nicht einhalten, sollten ungültig sein.
Das alles ist in Thüringen jetzt Makulatur. Auf Antrag der AfD kippte der Landesverfassungsgerichtshof am Mittwoch das Paritätsgesetz. Die deutschlandweite Debatte ist damit allerdings nicht zu Ende. Am 20. August verhandelt das Brandenburger Verfassungsgericht über das dortige Gesetz, und wie es ausgeht, ist längst nicht ausgemacht. Denn auch in Thüringen waren sich die Verfassungsrichter uneins: Die Entscheidung fiel mit sechs gegen drei Stimmen.
Früher oder später dürfte die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Schließlich geht es um die Wahl, also um die Wurst. Und die Sache ist verzwickt: Beide Seiten haben gute Argumente.
Was die Verfassung sagt
Abwechselnd Männer und Frauen – die Wahlfreiheit, vor allem aber die Parteienfreiheit wird durch solche starre Reißverschluss-Listen beeinträchtigt, argumentiert der Thüringer Verfassungsgerichtshof. Parteien müssen frei sein in ihren inhaltlichen Programmen und ihrer Personalauswahl, wenn sie um die Gunst der Wähler wetteifern. Ihre Erfolgschancen könnten sinken, wenn sie nicht diejenigen auswählen dürfen, die sie für die Besten halten. Personal kann übrigens auch Ausdruck des Programms sein – 1986 stellte die Grün-Alternative Liste für die Hamburger Bürgerschaftswahlen bewusst nur Frauen auf.
Aber auch die Gegenseite hat gute Argumente; sie lassen sich in den Sondervoten der drei unterlegenen Thüringer Richter (zwei Frauen, ein Mann) nachlesen. Der Staat hat den Verfassungsauftrag, die faktische Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern und Nachteile abzubauen – so steht es im dritten Grundgesetz-Artikel und noch kategorischer in der Thüringer Landesverfassung. Die faktische Benachteiligung von Frauen in der Politik rechtfertige Einschränkungen beim Wahlrecht, sagen die drei unterlegenen Verfassungsrichter. Die beiden Richter Renate Licht und Jens Petermann weisen außerdem darauf hin, dass Mann-Frau-Listen weniger tief in die Wahlrechtsgleichheit eingreifen als Fünf-Prozent-Klausel, Mindestwahlalter oder Überhangmandat.
Die Angst vor der Migrantenquote
Bei dem Streit geht es auch um Grundsätzliches, nämlich um die prinzipielle Idee von Volksvertretung. Parlamente sind keine Ständeversammlung, jeder Abgeordnete vertritt die Interessen des ganzen Volkes. Es entscheiden auch nicht etwa nur die Ärzte unter den Parlamentariern über Gesundheitspolitik und nicht nur die Firmenbosse über Unternehmenssteuern. Quotengegner unken, dass wohl bald noch Religion, Beruf oder Migrationshintergrund quotiert würden – irgendwann könnten dann Statistikämter die Parlamente zusammenstellen. Andererseits lässt sich schwer bestreiten, dass ein breit zusammengesetzes Parlament den Blick der Volksvertretung weitet. Vor allem aber hat die Verfassung in Artikel 3 dem Staat nicht aufgetragen, die strukturelle Benachteiligung von Grünhaarigen oder Schweinezüchtern aktiv zu verringern, sondern die von Frauen.
Verrückt: In der ganzen Debatte geht es um viel Prinzip, aber eigentlich um wenig Prozente. Reißverschluss-Listen können an der Männerdominanz in den Parlamenten nämlich nur wenig ändern, solange bei der Nominierung der Wahlkreiskandidaten alles beim Alten bleibt. Dort greifen nicht einmal parteiinterne Quoten, weil Direktkandidaten regional gekürt werden. Im Bundestag und den meisten Landtagen sitzen etwa zur Hälfte Volksvertreter, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben; nur die andere Hälfte wird aus Listen aufgefüllt. In Baden-Württemberg gibt es gar keine Landeslisten.
Direktkandidaten? Männer!
Das Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung hat sowohl für Thüringen als auch für Brandenburg ein Wahlergebnis simuliert, wenn deren Paritätsgesetze bei den jüngsten Wahlen gegolten hätten. Das Ergebnis: In Thüringen wäre der Frauenanteil um fünf Prozentpunkte auf 36 Prozent gestiegen, in Brandenburg um acht Punkte auf 39,8 Prozent. Direktmandate würden häufig von Männern gewonnen, erklärt Projektleiter Christian Stecker. „Das hat großen Einfluss auf die Sitzverteilung.“ Dazu passt eine Untersuchung von Thorsten Faas, Professor für Politische Soziologie an der FU Berlin. Bei der Bundestagswahl 2013, so rechnete er nach, zogen die Geschlechter über die Listen schon halbe-halbe ein, ganz ohne Paritätsgesetz. Es waren allein die Direktmandate, die für kräftigen Männerüberhang sorgten.
Es gibt deshalb Forderungen, auch bei der Erststimme halbe-halbe zu machen. Das muss man sich so vorstellen: Die Zahl der Wahlkreise würde halbiert. In den Doppelwahlkreisen müssten die Parteien zwingend Tandems aus Mann und Frau aufstellen – und die Wähler zwingend Tandems wählen. Man kann es sich ausmalen: Der Aufschrei wäre noch größer als bei der Listenparität.
Die CSU muss es nicht scheren
Dass der Frauenanteil heute niedriger ist als im vorherigen Bundestag, hat mit dem Auseinanderklaffen von prozentualem Gewicht der Parteien und Direktmandaten zu tun. Die CDU hat heute 93 Prozent direkt gewählte Abgeordnete, davor waren es nur 75. Die SPD stieg bei den „Direkten“ von 30 auf 39 Prozent. So wurden CDU und SPD männlicher. Mit FDP (78 Prozent Männer) und AfD (89 Prozent) sind außerdem jetzt zwei Männer-Fraktionen vertreten, obwohl sie fast nur über die Liste ins Parlament kamen. Eine Reißverschluss-Parität hätte hier viel bewirkt – auf die CSU dagegen hätte sie überhaupt keinen Einfluss gehabt. Deren Bundestagsfraktion besteht nur aus direkt Gewählten – zu 83 Prozent Männer natürlich.
„Wir würden gern mehr Frauen aufstellen, aber die wollen ja nicht“, hört man gern aus männlich geprägten Parteien. In Studien der Soziologin Beate Hoecker kann man allerdings nachlesen, dass die typischen Karrieremuster in Parteien Frauen den Aufstieg erschweren. Zur „Ochsentour“ auf lokaler Ebene gehören wie eh und je Gremiensitzungen am Abend und der fleißige Besuch von Vereins- und Feuerwehrfesten – was voraussetzt, dass irgendjemand anders abends und an Wochenenden die Kinder hütet. Und noch 2018 wurde die Thüringer Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling des Saals verwiesen, als sie mit ihrem Baby im Landtag erschien. Inzwischen gibt es dort ein Stillzimmer. Immerhin.