Luxemburg Rundfunkbeitrag: Bargeldzahlung kann abgelehnt werden

Die Eu-Staaten können öffentliche Verwaltungen dazu verpflichten, Bargeld anzunehmen. Umgekehrt kann diese Verpflichtung nach An
Die Eu-Staaten können öffentliche Verwaltungen dazu verpflichten, Bargeld anzunehmen. Umgekehrt kann diese Verpflichtung nach Ansicht der EuGH-Richter auch eingeschränkt werden .

In Hessen haben zwei Bürger darauf bestanden, ihren Rundfunkbeitrag in bar zu zahlen. Der Hessische Rundfunk verweigerte das jedoch. Nun hat das höchste EU-Gericht entschieden. Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass der Staat seine Stellen zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten könne, er aber insbesondere mit Blick auf den Aufwand der Bargeld-Annahme Ausnahmen vorsehen könne (Rechtssachen C-422/19 und C-432/19).

Die beiden dem Bargeld verbundenen Deutschen, die den Rundfunkbeitrag an den Hessischen Rundfunk nicht überweisen wollten, hatten Zahlungsbescheide erhalten. Dagegen klagten die Betroffenen bis zum Bundesverwaltungsgericht, das schließlich den EuGH anrief.

Für die Ablehnung muss es gute Gründe geben

Die Richter in Luxemburg stellten Folgendes fest: Im Allgemeinen müsse der Euro als „gesetzliches Zahlungsmittel“ in den Euro-Staaten als Zahlungsmittel angenommen werden. Es könne allerdings Ausnahmen geben, wenn ein öffentliches Interesse vorliege, beispielsweise eine Kostenersparnis für die Behörde. Insbesondere, wenn die Anzahl der Beitragspflichtigen sehr hoch sei, könne die Beschränkung der Barzahlung daher gerechtfertigt sein, stellten die Luxemburger Richter klar.

Ob bar oder nicht, es sind den Richtern zufolge die Euro-Staaten selbst, die festlegen, wie Zahlungsverpflichtungen – beispielsweise für die Rundfunkgebühr – erfüllt werden können. Sie können öffentliche Verwaltungen dazu verpflichten, Bargeld anzunehmen, müssen es aber nicht. Wird Bargeld abgelehnt, so muss dies auf verhältnismäßige Art und Weise geschehen.

Einer der Kläger, der Journalist Norbert Häring, zeigte sich im Gespräch mit der RHEINPFALZ empört über das Urteil der Luxemburger Richter, die nach seiner Einschätzung den Paragrafen 14 des Bundesbankgesetzes ignoriert haben. Darin heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Dies sei die bargeldfeindliche Haltung der EU-Kommission, erklärte Häring, der seit Jahren vor den Gefahren der Abschaffung von Bargeld warnt.

Nach dem Urteil vom Dienstag muss nun das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob es in diesem Fall tatsächlich verhältnismäßig ist, die Zahlung mit Bargeld einzuschränken. Sollte Häring den Fall gewinnen, könnten Bürger auch in anderen europäischen Ländern darauf klagen, bei staatlichen Stellen mit Scheinen und Münzen zu bezahlen. In Schweden könne man heute schon sehen, wie Gruppen vom öffentlichen Leben abgeschnitten würden, weil sie bestimmte Leistungen, etwa in Bussen und Bahnen, nicht mehr bar bezahlen dürfen, argumentiert Häring. dpa/kdo

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