Politik Messengerdienste: Gegen Kooperation mit Behörden

«Berlin.» Die Betreiber von Messengerdiensten schließen eine Zusammenarbeit mit deutschen Sicherheitsbehörden zur Strafverfolgung oder Terrorabwehr aus.

Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichten stelle sicher, „dass nur Personen, mit der ein User kommuniziert, tatsächlich lesen können, was gesendet wurde“, sagte ein Sprecher von Whatsapp der „Welt am Sonntag“. Nicht einmal die Betreiber selbst hätten daher Zugriff auf Chat-Inhalte. „Somit kann Whatsapp diese Inhalte nicht mit Dritten, auch nicht mit Sicherheitsbehörden, teilen.“ Auch das Schweizer Unternehmen Threema, das eine gleichnamige App zur verschlüsselten Kommunikation betreibt, schließt eine Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden in Deutschland aus. „Threema untersteht Schweizer Gesetzgebung und ist nicht zu einer solchen Kooperation verpflichtet“, sagte Firmen-Mitbegründer Martin Blatter. Im Gegensatz zu Telekommunikationsanbietern sind Messengerdienste bislang nicht gesetzlich verpflichtet, Polizei oder Verfassungsschutz bei Ermittlungen den Zugang zu Kommunikation von Nutzern zu erlauben. Die Innenminister von Bund und Ländern gehen womöglich sowieso einen anderen Weg. Damit Sicherheitsbehörden künftig neben Telefongesprächen und SMS-Verkehr auch Messengerdienste überwachen können, sollen die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung rechtlich erlaubt werden. Dabei wird eine Spionagesoftware auf die Geräte eines Verdächtigen geschleust, sie greift Daten vor der Verschlüsselung ab. Eine Kooperation der Diensteanbieter ist dann nicht erforderlich.

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