Politik Impfpflicht gegen Masern ab 1. März

impfpflicht.jpg
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden.

Nach erneuten Masern-Ausbrüchen werden mit Beginn des neuen Monats die Impfregeln verschärft. Ab dem 1. März wird auch das Waffenrecht geändert und die Zuwanderung von Fachkräften geregelt.

Impfung gegen Masern:

Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden. Mit dem neuen Gesetz soll in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95 Prozent erreicht werden. Diese Quote braucht es, um Masern vollständig zu eliminieren. Allerdings gibt es Kritik an der Umsetzung des Gesetzes. So nimmt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Anstoß daran, wie die ab 1. März greifende Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen umgesetzt werden soll. „Wir finden die Impfpflicht richtig, sind aber dagegen, dass diese von den Schulen selbst kontrolliert werden soll und erwarten uns Unterstützung von den Behörden“, sagte Vorstandsmitglied Ilka Hoffmann. Angesichts des Lehrermangels und wachsender Verwaltungsaufgaben bedeute dies eine Überforderung der Schulen. Mehr Fachkräfte für Deutschland: Das Gesetz soll den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften vorwiegend aus Nicht-EU-Staaten schaffen. Zielgruppe sind laut Regierung Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung. So wird etwa im Bereich der qualifizierten Beschäftigung zum 1. März die Vorrangprüfung aufgehoben. Bei der Vorrangprüfung wurde bislang geschaut, ob für den Job Deutsche, EU-Bürger oder Personen mit Aufenthaltserlaubnis in Frage kommen. Erst wenn dies ausgeschlossen ist, konnten Ausländer aus den sogenannten Drittstaaten bei dieser Beschäftigung zum Zuge kommen. Gesundheit: Opfer von Vergewaltigungen bekommen eine „vertrauliche Spurensicherung“ mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Brauchen Patienten regelmäßig ein bestimmtes Arzneimittel, können Ärzte ein „Wiederholungsrezept“ ausstellen – damit kann ein Mittel bis zu dreimal wiederholt in der Apotheke abgeholt werden. Um Jugendliche vor unnötigen Schönheitsoperationen zu bewahren, wird Werbung verboten, die sich ausschließlich oder überwiegend an sie richtet. Waffenrecht: Im März treten weitere Teile des verschärften Waffenrechts in Kraft, nach dem erste wichtige Vorschriften bereits am 20. Februar wirksam wurden. Die Bundesregierung will mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschweren. Im Zentrum der Änderungen stehen den Angaben zufolge Regelungen gegen den Missbrauch von Waffen und gefährlichen Messern. So wird unter anderem das Nationale Waffenregister ausgebaut: Der vollständige Lebenszyklus von Waffen und wesentlichen Waffenteilen wird dokumentiert. Ein Verschwinden von Waffen in die Illegalität soll verhindert werden, weshalb neue Meldepflichten für Waffenhersteller und Waffenhändler wirksam werden. Ferner wird eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt sowie der Kreis der verbotenen Gegenstände erweitert. Die Länder können außerdem Waffen- und Messerverbotszonen an belebten Orten und in Bildungseinrichtungen einrichten.

x