Politik Grundschule: Betreuung für 555 000 Schüler fehlt

Für Vorschulkinder gilt seit vier Jahren der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Bei Grundschülern würde eine Ganztagsbetreuung vielen Eltern helfen – doch es liegt noch einiges im Argen. Sorgt auch hier ein Rechtsanspruch für Besserung?

Gut vier von zehn Grundschulkindern (44 Prozent) haben einer neuen Studie zufolge derzeit kein Betreuungsangebot nach dem Unterricht, obwohl viele Eltern dringenden Bedarf anmelden. Zudem halten 18 Prozent der Väter und Mütter, die eine solche Betreuung für ihre Kinder haben, den Umfang für nicht ausreichend. Dies geht aus einer Prognos-Studie für das Familienministerium hervor. Insgesamt wird der Bedarf auf 280.000 Plätze allein für Kinder beziffert, die bisher kein Angebot haben. Für 275.000 weitere Kinder werde ein erweitertes Angebot benötigt. Nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) sollte betroffenen Eltern für bessere Betreuungsmöglichkeiten juristisch und politisch der Rücken gestärkt werden: „Nach dem Rechtsanspruch für Kinder im Kita-Alter müssen wir jetzt den Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter einführen.“ Gute ganztägige Angebote für Kinder seien wichtig „für ein gutes Aufwachsen von Kindern, Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“. Inzwischen sagten 65 Prozent aller Eltern und sogar 76 Prozent der Eltern mit Kindern zwischen sechs und zehn Jahren, dass Familienpolitik einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder legen sollte. Laut Ministerium versprechen sich die meisten Eltern (83 Prozent) und Lehrer (74 Prozent) bessere Chancen für benachteiligte Kinder durch ganztägige Angebote – vor allem durch eine Hausaufgabenbetreuung. Eine aktuelle Rechtsexpertise von Johannes Münder von der Technischen Universität Berlin zeige, dass der Bund einen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter umsetzen könne. „Die Rahmenbedingungen für die Förderung und Betreuung sind in Deutschland sehr unterschiedlich, da bundesweit keine rechtlich verbindliche Mindestregelung besteht“, zitiert das Barley-Ministerium den Sozialrechtler. „Wenn der politische Wille existiert, ist die ganztägige Betreuung und Förderung von Grundschulkindern durch einen Rechtsanspruch für die Kinder im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder-Jugendhilfe zügig realisierbar.“

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