Wikileaks
Gericht: Julian Assange darf weiter gegen Auslieferung an USA vorgehen
Das britische Gericht hatte zuvor „glaubwürdige Versicherungen“ gefordert, dass Assange bei einem Verfahren in den USA nicht die Todesstrafe droht und dass er sich auf die Redefreiheit berufen darf. Da die US-Anwälte letzteres nicht garantieren konnten, eröffnet sich nun für den gebürtigen Australier die Möglichkeit, vor britischen Gerichten seine Auslieferung abwenden zu können.
Der Fall hatte für großes öffentliches Interesse gesorgt. Auf der Straße vor dem Londoner High Court gab es am Montagmorgen kaum ein Durchkommen. Schon zwei Stunden bevor die Anhörung begann, drängelten sich die Anhänger von Julian Assange vor dem Eingang der imposanten Königlichen Gerichtshöfe. Ein Demonstrant hatte sich in eine rote Flagge mit der Aufschrift „Free Assange“ gehüllt. Eine junge Frau schwenkte eine Fahne mit der Bitte „Lass ihn gehen, Joe“ – eine Aufforderung an den US-Präsidenten Joe Biden, das Auslieferungsbegehren fallen zu lassen.
Dreiviertmillion geheime US-Dokumente veröffentlicht
Die Anhörung war die jüngste Etappe in einem Justizmarathon, der vor fast 14 Jahren seinen Anfang nahm. 2010 hatte die Enthüllungsplattform Wikileaks in Zusammenarbeit mit Medien wie „Spiegel“, „New York Times“ und „Guardian“ rund eine Dreiviertelmillion geheimer Dokumente des US-Außen und -Verteidigungsministeriums veröffentlicht. Diese Flut an kompromittierendem Material brachte Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen durch US-Streitkräfte ans Licht der Weltöffentlichkeit. Berüchtigt wurde ein Video aus dem Cockpit eines Apache-Helikopters. Es zeigt, wie die Piloten das Feuer auf einen Minibus in Bagdad eröffnen. In dem Video, von Assange „Collateral Murder“ betitelt, ist zu sehen, wie rund ein Dutzend unbewaffnete Zivilisten und Journalisten niedergeschossen und somit zu Opfern eines offensichtlichen Kriegsverbrechens wurden. Aufgrund des Wikileaks-Materials wurde bisher kein einziger US-Bürger angeklagt. Wohl aber Assange. Die USA werfen ihm die „unbefugte Enthüllung von Verteidigungsinformationen“ und Computer-Hacking vor. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft.
Kampf gegen Überstellung in die USA
In dem Kampf, seine Überstellung in die USA zu verhindern, hat Julian Assange den britischen Rechtsweg fast vollständig ausgeschöpft.
Im März hatte das Gericht seine Auslieferung vorerst ausgesetzt und von der amerikanischen Seite „glaubwürdige Versicherungen“ für den Rechtsprozess in den USA gefordert.
Zum einen sollte sich der 52-Jährige auf den ersten Verfassungszusatz stützen dürfen, der die freie Rede schützt. Zum anderen sollte der Vorwurf der Spionage, der die Basis des Auslieferungsbegehrens ist, nicht erweitert werden.
Am Montag nun wurde vor Gericht verhandelt, ob die amerikanischen Garantien ausreichen. Zwar hatten die Anwälte des US-Justizministeriums klargestellt, dass die Todesstrafe nicht in Betracht käme. Aber was die Redefreiheit betrifft, wurde lediglich versichert, dass Assange zwar versuchen dürfe, sich auf den ersten Verfassungszusatz zu berufen, aber dass dessen „Anwendbarkeit ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der US-Gerichte“ fallen würde. Das sei eine „Nicht-Garantie“, urteilte Stella Assange, die Ehefrau des Australiers.
Das Richterduo sah das ähnlich. Sie erklärten am Montag, Assange könne gegen seine Auslieferung Einspruch einlegen. Eine Entscheidung, ob er auf Kaution freigelassen wird, soll noch in dieser Woche erfolgen.