Wikileaks RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht: Julian Assange darf weiter gegen Auslieferung an USA vorgehen

Stella Assange auf dem Weg ins Gericht. Sie hatte einen entscheidenden Tag im Tauziehen um ihren Ehemann angekündigt.
Stella Assange auf dem Weg ins Gericht. Sie hatte einen entscheidenden Tag im Tauziehen um ihren Ehemann angekündigt.

Teilerfolg für Julian Assange: Der Wikileaks-Gründer darf erneut gerichtlich gegen seine Auslieferung in die USA vorgehen. Der Londoner High Court urteilte am Montag, dass die Garantien der US-Justizbehörden nicht ausreichen, um eine sofortige Überstellung zu rechtfertigen.

Das britische Gericht hatte zuvor „glaubwürdige Versicherungen“ gefordert, dass Assange bei einem Verfahren in den USA nicht die Todesstrafe droht und dass er sich auf die Redefreiheit

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