Politik Eine 4000-Euro-Verwarnung

Das Hohe Gericht war hörbar sauer – schon zu Beginn der Verhandlung. Geklagt hatte die „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) gegen den Freistaat Bayern, weil dessen Regierung sich seit Monaten über rechtskräftige Urteile hinwegsetzt und nicht im Traum daran denkt, Dieselfahrzeuge aus München auszusperren. Die Missachtung von Urteilen durch Behörden sei „ein Novum in der Rechtsgeschichte und ein Unding“, schleuderte Martina Scherl, Vorsitzende Richterin am Münchner Verwaltungsgericht, den Juristen der Landesregierung entgegen. Was die Politiker zur Luftreinhaltung angekündigt hätten, sei „eher eine Alibiveranstaltung; viele Schlagworte, keine konkreten Maßnahmen“. Es setzte noch eine dickere Watsch’n. Als eine Vertreterin der Landesregierung einwarf, für Fahrverbote sei die bundesweite Rechtslage doch gar nicht geklärt, konterte die Richterin: „Ich glaube, Sie verkennen den Ernst der Lage. Mit diesem allgemeinen Blabla in Ihrem Entwurf zur Luftreinhaltung genügen sie nicht den Vorgaben des Gerichts!“ Vor elf Monaten verdonnerte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Staatsregierung dazu, „bis 31. Dezember 2017 ein vollzugsfähiges Konzept“ für die Luftverbesserung in München vorzulegen, inklusive „Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotor“. Die Richter sahen keine andere Möglichkeit, die Luftqualität in der (stellenweise) schmutzigsten Stadt der Republik mit der gesetzlich gebotenen Schnelligkeit zu verbessern. Bayerns Regierung aber lehnt aus politischen Gründen „pauschale Fahrverbote“ rundweg ab. Folglich blieb sie das gerichtlich verlangte Konzept schuldig. Genauso unerledigt: der Auftrag der höchsten Verwaltungsrichter, für den künftigen Plan zur Luftreinhaltung – Fahrverbote eingeschlossen – das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Für dieses Versäumnis hat die Regierung im Oktober das erste Zwangsgeld bezahlt: 4000 Euro. Darüber hinaus ist nichts geschehen. So hat die DUH den Freistaat nun auf 25.000 Euro Strafgeld verklagt – ersatzweise sollten Umweltministerin Ulrike Scharf oder Ministerpräsident Horst Seehofer als politisch Verantwortliche in Zwangshaft genommen werden. Zu diesem spektakulären Finale kam es gestern nicht. Das Verwaltungsgericht befand, so „renitent“ seien die Behörden noch nicht, dass man die Chefs in den Knast schicken müsste. Besserung sei „nicht ausgeschlossen“. Nachhelfen sollen dabei weitere 4000 Euro Buße, die der Freistaat berappen muss. wenn sich Bayern in vier Monaten den Gerichtsurteilen noch immer widersetzt, werden weitere 4000 Euro fällig.

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