Bundestagswahl 2021
Die wichtigsten Vorhaben von Rot-Grün-Gelb
Klimaschutz und Wirtschaft
Noch am Sonntag lästerte die Grünen-Ko-Chefin Annalena Baerbock beim Landesparteitag in Brandenburg: Es gebe Themenfelder, da kämen die drei Parteien „aus komplett anderen Welten“. Zeitweilig habe es bei den Koalitionsgesprächen „heftig“ geruckelt – und bei den Grünen habe sich das Gefühl verbreitet, sie seien für den Klimaschutz „allein verantwortlich“.
Doch das war, wie gesagt, am Sonntag. Beim Schmökern der Koalitionsvereinbarung kommt der Leser zu einem anderen Eindruck. Nicht nur nimmt das Kapitel „Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ den mit weitem Abstand größten Raum ein. Es wird auch deutlich, dass Klima- und Umweltschutz als Querschnittsaufgabe aller Ressorts gesehen wird.
Zwar wird es nichts mit einem einst von den Grünen ins Auge gefassten Klimaschutzministerium, das ein Vetorecht gegenüber den anderen Ministerien bekommen sollte, wenn Gesetze nicht vereinbar wären mit den Pariser Klimaschutzzielen (1,5-Grad-Ziel). Doch alle Beteiligten verpflichten sich, in allen Ressorts auf das Erreichen der Klimaneutralität „spätestens“ 2045 hinzuwirken – und gegebenenfalls nachzusteuern. Schon, um Strafzahlungen an die Europäische Union zu vermeiden. Denn die Klimagesetze der EU bilden ja den Rechtsrahmen für die nationalen Klimaziele – und wenn ein Land sie in Zukunft nicht erfüllt, müssen teure Verschmutzungsrechte nachgekauft werden.
Gleichzeitig fällt auf, wie intensiv Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung zusammengedacht werden. Der Umbau der Wirtschaft wird eher als Chance denn als Last oder Bedrohung von Arbeitsplätzen und Unternehmen gesehen. Damit es in der Realität aber auch etwas wird mit den Chancen, und damit der Umbau althergebrachter Produktionsprozesse hin zu klimafreundlichen gelingt, wird den Unternehmen Unterstützung zugesagt. Das betrifft insbesondere energieintensive – zum Beispiel in der Chemie.
Eines der Zauberwort ist ziemlich sperrig: „Carbon Contracts for Difference“ (CCfD). Dahinter verbirgt sich nichts anderes als eine Art Kreditvertrag zwischen dem Staat und einem Unternehmen.
Stellt eine Firma um auf klimafreundliche Verfahren und Energie (beispielsweise Wasserstoff statt Gas oder gar Kohle), muss sie erst einmal tief in die Tasche greifen. Außerdem werden die Produkte eventuell teurer. Der Staat schießt nun aber bei CCfD vorläufig Geld zu – bis zu jenem Zeitpunkt, an dem der Umstellungsprozess für das Unternehmen „Rendite“ abwirft. Sprich: Bis ein solches Unternehmen gegenüber Konkurrenten, die weniger klimakonform produzieren, einen finanziellen Vorteil hat. Vor allem, weil solche Mitbewerber noch für teures Geld Verschmutzungsrechte zum Ausstoß von Treibhausgasen kaufen müssen. Ist der Zeitpunkt erreicht, an dem ein klimafreundliches Unternehmen am Markt bestehen kann, muss das staatliche Geld aber zurückgezahlt werden.
Es finden sich in dem Klima- und Wirtschaftsprogramm der Ampel noch mehrere solcher Hebel, die den Umbau der deutschen Wirtschaft sehr viel schneller als bisher vorantreiben sollen und die in ihrer Struktur neuartig sind .
Eher erwartbar war, dass im Ampel-Programm ein „massiver“ Ausbau der erneuerbaren Energien versprochen wird – und die letzten verbliebenen Atommeiler in Deutschland wie vereinbart bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen. Bekannt war, das der Ausstieg aus der Kohleverstromung „idealerweise“ bis 2030 erfolgen soll. Derzeit ist 2038 vorgesehen.
Windenergie an Land soll künftig auf zwei Prozent der Fläche möglich werden. Die „Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“ soll zum Erreichen des Ziels beitragen. Doch Windenergie steht manchmal in Konflikt mit dem Naturschutz. Hierzu heißt es: „Bei der Schutzgüterabwägung setzen wir uns dafür ein, dass es einen zeitlich bis zum Erreichen der Klimaneutralität befristeten Vorrang für erneuerbare Energien gibt.“ Der Windenergieausbau soll auch an nicht bestens geeigneten Standorten geschehen. Damit sollen Netzengpässe vermieden werden, weil der Strom verbrauchernah produziert wird.
Was die Solarenergie betrifft, so soll diese bei gewerblichen Neubauten bald verpflichtend, bei privaten Neubauten die Regel werden.
Noch im Jahr 2022 soll es ein Klimaschutz-Sofortprogramm geben. Darin stehen dann alle notwendigen Gesetze und Maßnahmen.
Digitalisierung
Dass es kein eigenständiges Digitalministerium geben würde, das die FDP im Wahlkampf gefordert hatte, war schon abzusehen. Doch das Ampel-Bündnis misst dem Thema Digitalisierung große Bedeutung bei. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat die eklatanten Lücken in diesem Bereich deutlich gemacht. Gleich das erste Kapitel im Koalitionsvertrag ist daher dem modernen Staat gewidmet. „Deutschland muss handlungs- und leistungsfähig sein“, heißt es da, dazu sollen die Potenziale der Digitalisierung in Staat und Gesellschaft besser genutzt werden.
Die entsprechenden Kompetenzen in der Bundesregierung sollen neu geordnet und gebündelt werden, die Rede ist zudem von einem zusätzlichen Digitalbudget – ohne dass das näher ausgeführt wird. Das bereits bestehende Onlinezugangsgesetz, wonach den Bürgern Verwaltungsleistungen künftig über digitale Portale angeboten werden müssen, will die Koalition weiterentwickeln.
Der angestrebte „digitale Aufbruch“ ist ansonsten in viele der üblichen Schlagworte verpackt. Als konkretes Ziele genannt wird die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard für den schnellen Internetzugang. Auf Jahreszahlen legt sich die „Ampel“ allerdings nicht fest.
Ein Recht auf Verschlüsselung, ein wirksames Schwachstellenmanagement bei Softwarelücken und der Verzicht auf den „Hackback“, Gegenaktionen bei Cyberangriffen, sollen die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit stärken.
Schließlich setzt die künftige Regierung auch im Bereich der Bildung auf Digitalisierung: Eine bessere technische Ausstattung für Schulen und die Förderung digitalen Unterrichts gehören dazu.
Steuern und Finanzen
Im Finanzteil des Koalitionsvertrags heißt es, dass auch im kommenden Jahr die Pandemiefolgen zu bewältigen seien. Daher ist von einer „außergewöhnlichen Notsituation im Sinne der Schuldenregel“ die Rede. Ab 2023 soll die Schuldenbremse wieder eingehalten werden. Zugleich sollen „in nie dagewesenem Umfang zusätzliche Mittel eingesetzt werden (…), um die zur Erreichung des 1,5-Grad-Klimazieles und zur Transformation der Wirtschaft erforderlichen Maßnahmen zu finanzieren“, heißt es im Vertrag. Weitere Vorhaben in Stichworten:
– Abbau von umwelt- und klimaschädlichen Subventionen und Ausgaben
– Alle Ausgaben werden auf den Prüfstand gestellt
– Überprüfung der steuerlichen Behandlung von Dieselfahrzeugen
– Innovationsprämie zur Anschaffung elektrischer Pkw wird bis Ende 2022 fortgeführt
– Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride ab 2023 nur für Kraftfahrzeuge mit positivem Klimaeffekt
– Kommunen werden von Altschulden entlastet
– Steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer wird bis Ende 2022 verlängert
– Ausbildungsfreibetrag wird von 924 auf 1200 Euro erhöht
– Sparerpauschbetrag steigt ab 2023 auf 1000 Euro (2000 Euro bei Zusammenveranlagung)
– Erfüllung der steuerlichen Pflichten für Bürger soll erleichtert werden, zum Beispiel durch vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax)
– Deutschland soll führender Start-Up-Standort in Europa werden. Der Zukunftsfonds wird den Wagniskapitalmarkt auch für institutionelle Investoren öffnen.
Familie und Wohnen
Chancengleichheit als Voraussetzung für ein Leben in Teilhabe und mit der Möglichkeit des Aufstiegs: Dieses Leitbild wollen die Ampelkoalitionäre mit ihren familienpolitischen Vorhaben Realität werden lassen. Wobei der Begriff Familie weit gefasst ist: Sie finde überall dort statt, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Das Familienrecht soll „modernisiert“ werden.
Das Wohl der Kinder ist zentrales Anliegen. Sie stehen im Zentrum einer Reihe von Maßnahmen, die zudem eng verknüpft sind mit den bildungspolitischen Zielen der neuen Regierung. Kinder sollen nicht nur über die Hilfen für Eltern gestärkt werden, sondern ganz direkt. Sichtbarstes Zeichen: Die Kinderrechte sollen ins Grundgesetz, angelehnt an die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention.
Kinder aus der Armut zu holen, ist ein zentrales Anliegen der Ampel. Die Leistungen, die ihnen bisher zustehen – Kindergeld und -zuschlag, Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II sowie aus dem Bildungs- und Teilhabepaket –, sollen in der „Kindergrundsicherung“ gebündelt werden. Sie soll das Existenzminimum sichern, über zwei Säulen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Aber gleichzeitig heißt es im Koalitionsvertrag: Wir „konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen“. Ausdefiniert ist das nicht.
Mit dem Thema Familie eng verknüpft ist, wie die Bildung, das Thema Wohnen. Ziel der Ampel sind 400.000 neue Wohnungen jährlich, davon jede vierte öffentlich gefördert. Der Eigenheimerwerb zur Selbstnutzung soll stärker staatlich unterstützt, Mietpreissteigerungen sollen stärker begrenzt werden.
Einwanderung
Die Ampel will einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik, die einem modernen Einwanderungsland gerecht werde. Irreguläre Migration solle reduziert, reguläre Migration ermöglich werden. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und den Verpflichtungen, die sich aus dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europarecht ergeben, um Geflüchtete zu schützen und Fluchtursachen zu bekämpfen.“ Die wichtigsten Stichworte:
– Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr ein Bleiberecht bekommen
– Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, erhalten eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe
– Aufenthaltserlaubnis für Geduldete in der Ausbildung
– Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende werden abgeschafft
– Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten
– Menschen ohne Papiere sollen künftig medizinisch behandelt werden können
– Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.
Rente
Zur gesetzlichen Altersvorsorge steht im Koalitionsvertrag der klare Satz: „Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben.“ Und dies, obwohl doch jetzt schon die gesetzliche Rentenversicherung mit über 100 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt bezuschusst werden muss.
In Zukunft wird das Verhältnis von Arbeitnehmern zu Rentnern aber noch ungünstiger: Immer weniger Arbeitnehmer zahlen in die Rentenkasse ein, aus der die Ruheständler ihre Altersbezüge bekommen. Wie also soll das obige Versprechen mit Leben erfüllt werden – ohne dass die Rentenbeiträge, die den Jüngeren vom Lohn abgeknapst werden, in die Höhe schnellen?
Die Ampel hat diesen Plan: Ein Fonds, vorzugsweise gefüllt mit Aktien aus aller Welt, soll neben die gesetzliche Rentenversicherung treten. Dieser Fonds soll „von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet“ werden. In einem ersten Schritt sollen dafür der Deutschen Rentenversicherung zehn Milliarden Euro zugeführt werden.
Ähnlich machen es zum Beispiel die Schweden. Der Gedanke dabei: Mit Aktien haben sich bisher, über Jahrzehnte gesehen, höhere Renditen erwirtschaften lassen als mit anderen Anlageformen. Bei einer globalen Streuung ist das Risiko nach Meinung der Ampel überschaubar. Dieser Teil der Rente müsse eigentumsgeschützt sein, heißt es weiter.


