Europa vor der Wahl RHEINPFALZ Plus Artikel Die EU und die Verbraucher: Telefonieren oder Wäsche waschen – der Kunde soll König sein

Kampf gegen Müll und E-Schrott: Mit dem Kabelsalat bei tragbaren elektronischen Geräten soll bald Schluss sein. Die EU führt den
Kampf gegen Müll und E-Schrott: Mit dem Kabelsalat bei tragbaren elektronischen Geräten soll bald Schluss sein. Die EU führt den USB-C-Anschluss als Standard ein.

Die Waschmaschine rasch für ein paar Euro reparieren lassen, statt gleich ein neues Gerät zu kaufen. Das steckt hinter dem Recht auf Reparatur. Die Richtlinie war ein wichtiges Projekt der zu Ende gehenden EU-Legislatur. Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern europaweit gewährleisten – damit soll es nach der Wahl gleich weitergehen.

Am 9. Juni ist Europawahl. Erstmals dürfen in Deutschland auch schon 16-Jährige ihr Kreuzchen für ihre Vertreter im EU-Parlament machen. Ein zentrales Anliegen ist der Europäischen Union der Schutz von Kunden und Verbrauchern jeglicher Art.

„Man kann an der EU vieles kritisieren, aber gerade was den Konsumentenschutz angeht, ist die EU am stärksten“, sagt Michael Derek Werle-Rutter, in Kaiserslautern lebender Dozent an der Hochschule Worms.

Werle-Rutter ist Europäer par excellence. Er ist in Manchester geboren, hat in Sheffield studiert. In Worms und zum Lehr-Austausch an europäischen Hochschulen in Finnland, Griechenland, in den Niederlanden und in Bulgarien hat der Brite unter anderem Management und Kultur sowie European Studies gelehrt. Er lebt schon seit 1981 im Ausland. Erst in West-Berlin, dann in Frankreich und seit 1985 in der Pfalz oder in Rheinhessen.

„Oft nimmt man es gar nicht mehr wahr, so selbstverständlich sind europäische Standards geworden“, sagt Werle-Rutter, „aber sie sind nicht selbstverständlich, das merkt man dort, wo sie nicht gelten.“

Gerade Englands Austritt offenbart die Vorteile der EU

Gerade der EU-Austritt seines Heimatlandes, des Vereinigten Königreichs, 2020 zeige, welche Vorteile die EU dem Verbraucher bringe, sagt Werle-Rutter. „Wenn ich jetzt ab und zu etwas von meinem Wohnort Kaiserslautern aus in England bestelle, vor allem bei kleineren Unternehmen, die großen wie Amazon haben es besser im Griff, dann bleibt schon häufiger mal was beim Zoll hängen. Es wird zurückgeschickt und muss noch mal verschickt werden. Das war früher nicht so, als England noch Teil der EU war.“ Werle-Rutter ist pro Europa eingestellt, gibt aber auch zu bedenken: „Die Idealisten wollen vieles schneller, als die Bürger es wollen.“ Und das sei der europäischen Idee nicht immer zuträglich.

„Nicht wählen zu gehen, bedeutet: Willkür“

Dennoch empfindet er es als wertzuschätzende Freiheit, von Deutschland aus etwa Schuhe in Italien mit den gleichen Verbraucherrechten wie ein Italiener oder Kosmetika in Frankreich mit den gleichen Rechten wie ein Franzose bestellen zu können. Am 9. Juni wählen zu gehen oder vorher Briefwahl zu machen, erachtet Werle-Rutter als wichtig. „Nicht wählen zu gehen, bedeutet: Willkür, anderen das Feld überlassen“, sagt der Hochschullehrer, der eigentlich im Ruhestand ist, aber noch als Lehrbeauftragter wirkt. „Nicht wählen zu gehen, ist eine Stimme für die Anti-Europäer.“ In Sachen Verbraucherschutz sieht er eine Errungenschaft der EU auch darin, dass in vielen Produkten durch entsprechende Gesetzgebung „weniger Gifte“ enthalten seien als früher.

Verbraucherschutz ist in der EU eng mit Umwelt- und Klimaschutz verbunden. So war auch im Kampf gegen Elektroschrott ein weiterreichendes Recht auf Reparatur etwa von Elektrogeräten wie Kühlschränken, Bildschirmen und Laptops ein wichtiges Vorhaben, das in den vergangenen fünf Jahren Amtszeit des scheidenden EU-Parlaments und der bisherigen EU-Kommission von 2019 bis jetzt Gestalt angenommen hat.

Im Oktober hat der Ausschuss für Verbraucherschutz im Europaparlament dafür gestimmt, das Recht auf Reparatur auszuweiten. Grundlage war ein Gesetzentwurf der EU-Kommission. Am 23. April schließlich votierte das EU-Parlament dafür.

EU-Kommission als Motor für Gesetze

„Das EU-Gesetzgebungsverfahren ist ein Zusammenspiel zwischen dem Motor des Verfahrens, der EU-Kommission, dem Rat und dem EU-Parlament. Das Parlament hat Gesetze schon massiv verändert und somit einen großen Einfluss auch auf den Verbraucherschutz“, sagt die Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ), Karolina Wojtal.

Berichterstatter des Parlaments zur EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ war der Jurist und Europaabgeordnete René Repasi (SPD). Repasi ist in Karlsruhe geboren, hat sein Referendariat in Landau und Zweibrücken absolviert, hat in Heidelberg promoviert. Den Umfang seiner Professur für Europarecht in Rotterdam hat er für seine Arbeit als EU-Abgeordneter deutlich reduziert. Repasi ist verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Europa-SPD und für die Wahlen EU-Spitzenkandidat der baden-württembergischen SPD.

Wider die Wegwerfgesellschaft

Das Recht auf Reparatur soll ein Signal gegen die Wegwerfgesellschaft sein. „Verbraucher sollen Anreize bekommen, das Gerät nicht wegzuwerfen, sondern reparieren zu lassen“, sagt Repasi im RHEINPFALZ-Gespräch. Die Kunden sollen durch besseren Zugang zu Ersatzteilen und durch günstigere Ersatzteilpreise dazu animiert werden, Geräte reparieren zu lassen, anstatt sie durch Neugeräte zu ersetzen. Die Hersteller werden in die Pflicht genommen, technische Hürden für Reparaturen abzubauen und keine neuen aufzubauen. Nach der schon erfolgten Zustimmung des EU-Parlaments zum neu formulierten Recht auf Reparatur müssen es die EU-Staaten noch final absegnen. Weil ihre Unterhändler mitgewirkt haben, ist das eher eine Formalie. Dann wird der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Schließlich muss das alles innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Repasi spricht von „zwei Halbzeiten“ im Gesetzgebungsverfahren: In der ersten Halbzeit legen das Parlament und der Rat der Fachminister der Mitgliedsländer Positionen fest, das Parlament bestimmt einen Berichterstatter. Dann werden Kompromisse ausgehandelt.

„In der zweiten Halbzeit kommt es zum Trilog zwischen Parlament, Ministerrat und EU-Kommission – bei uns vertreten durch Justizkommissar Didier Reynders“, sagt Repasi. Stimmen, wie beim Recht auf Reparatur geschehen, Parlament, also die von den Bürgern gewählten Abgeordneten, und Ministerrat (EU-Rat) zu, sind die Mitgliedsländer am Zug.

Ein Art europäisches Grundgesetz fürs Internet

Ein „Europaabgeordneter pendelt ja zwischen seinem Heimatwahlkreis und Brüssel beziehungsweise Straßburg, so trägt er regionale Fragen mit auf europäische Ebene“, sagt Wojtal. „Er sitzt in Ausschüssen, die Gesetze erarbeiten und aushandeln. Insofern hat ein gewählter Abgeordneter viel Einfluss auch auf Verbrauchergesetze“, sagt Wojtal. Vor allem, wenn er wie Repasi Rapporteur (Berichterstatter) für ein EU-Gesetz ist.

Neben dem Recht auf Reparatur waren wichtige Schritte beim Verbraucherschutz der zu Ende gehenden EU-Legislatur der Digital Services Act (DSA), der mit dem Digital Markets Act (DMA) eine Art europäisches Grundgesetz für das Internet sein soll. Das Ziel: Online sollen die gleichen Rechte gelten wie offline

Als EU-Verordnung gilt der DSA seit Februar unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Internet-Plattformen und Suchmaschinen müssen neue Transparenzregeln und Beschwerde-Möglichkeiten schaffen. „Wir begrüßen sehr, dass ich nun angezeigt bekomme, wo ich wirklich kaufe“, sagt Wojtal. „Wenn man zum Beispiel bei Amazon oder Otto bestellt, kauft man ja oft bei einem kleineren Händler.“

Keine Roaming-Gebühren und USB-C-Anschluss

Das habe man lange nicht deutlich genug erkennen können, sagt die Co-Leiterin des EVZ in Kehl. Das von der EU und der Bundesregierung geförderte Zentrum berät Kunden in grenzüberschreitenden europäischen Verbraucherfragen. Wojtal ermuntert Verbraucher, bei Problemen etwa bei Flügen oder Bahnfahrten, beim grenzüberschreitenden Klamottenkaufen und in vielen anderen Fragen das EVZ (evz.de) kostenlos zu kontaktieren. „Wir sind das europäische Pendant zu den deutschen Verbraucherzentralen“, sagt Wojtal. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren beim Mobilfunk, die aktuelle Einigung auf den USB-C-Anschluss für Handys, Tablets und andere tragbare elektronische Geräte in der EU oder das zweiwöchige Rückgaberecht bei Online-Käufen erachtet Wojtal als weitere wichtige Erfolge der EU für Verbraucher.

Nach der Wahl geht’s gleich weiter: Temu und Co. im Visier

Für den Abgeordneten Repasi ist eine EU-weite Regelung bei Online-Marktplätzen aus Drittländern wie Temu ein wichtiges Ziel der neuen fünfjährigen europäischen Legislaturperiode, für das er sich einsetzen werde. Die EU müsse verhindern, sagt Repasi, „dass Verbraucher Produkte kaufen, die nicht den europäischen Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen“. Diese „Schutzlücke zu schließen und Haftungspflichten für solche Online-Marktplätze mit außereuropäischem Sitz einzuführen“, das sei ihm sehr wichtig.

Wojtal nennt EU-übergreifend mehr Passagierrechte für Bahn- und Flugreisende, besseren Schutz vor Cyberkriminalität – speziell bei Banken aus dem EU-Ausland – als Beispiele für wichtige Schritte in der kommenden Legislaturperiode. „Wir wollen, dass die Leute den Binnenmarkt selbstbewusst nutzen und ihre Rechte selbstbewusst wahrnehmen“, sagt die Juristin. „Europa hat für jeden Verbraucher Auswirkungen auf den Alltag. Deshalb sollte ich mich dafür interessieren und mitbestimmen, wer mich in Europa vertritt“, sagt Wojtal und ruft dazu auf, wählen zu gehen.

|Porträtfotos: Michael Werle-Rutter, Steffen Beck/gratis, Picture Alliance/dpa

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Berichterstatter des Europäischen Parlaments für das Recht auf Reparatur: René Repasi, baden-württembergischer SPD-Spitzenkandidat für die Europawahl am 9. Juni. Repasi hat sein Jura-Referendariat in der Pfalz absolviert.
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