Politik Bundestagswahl: Doppelfunktionen und Doppelmandate

Als Ministerin von Bundespräsident Steinmeier entlassen: SPD-Fraktionschefin Nahles.
Als Ministerin von Bundespräsident Steinmeier entlassen: SPD-Fraktionschefin Nahles.

In den Tagen nach einer Bundestagswahl werden zahlreiche Stühle neu besetzt: in Ministerien, im Bundestag, in den Fraktionen. Manche Politiker haben dann zumindest zeitweise sogar zwei Posten. Rechtlich ist das in Ordnung.

Ministeramt und Fraktionsvorsitz

Die SPD-Politikerin Andrea Nahles ist neue Vorsitzende der Bundestagsfraktion ihrer Partei. Ihr bisheriges Amt als Arbeitsministerin gab sie daher auf und erhielt gestern von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Entlassungsurkunde. Sie hätte auch noch im Amt bleiben können, bis die neue Regierung im Amt ist. So will es offenbar Verkehrsminister Alexander Dobrindt halten, der am Dienstag zum Vorsitzenden der Gruppe der CSU-Abgeordneten im Bundestag gewählt wurde. Rechtlich ist das in Ordnung, auch der damalige Bundesaußenminister Steinmeier behielt 2009 sein Ministeramt noch kurze Zeit, obwohl er bereits SPD-Fraktionschef war. Eine Hürde gab es: Um Dobrindt die vorübergehende Doppelrolle zu ermöglichen, musste die CSU-Landesgruppe rasch eine Regelung in ihrer Geschäftsordnung streichen, die dies bisher verboten hatte. Doppelmandate Mit einer Bundestagswahl kommen immer wieder Abgeordnete ins Parlament, die schon ein anderes Mandat etwa in einem Landtag haben. Frauke Petry etwa zog 2014 für die AfD in den sächsischen Landtag ein und gewann jetzt in ihrem Wahlkreis in Sachsen das Direktmandat für den Bundestag. Rechtlich gesehen können Abgeordnete in einem solchen Fall beide Mandate behalten. Im Fall Petry ist es sogar so, dass sie ihre Mandate behalten kann, obwohl sie ihren Austritt aus der AfD angekündigt hat. Denn ein Mandat ist an die gewählte Person gebunden, nicht an die Partei. Allerdings werden Doppelmandate sehr kritisch gesehen, da ihre Inhaber auch doppelt Bezüge kassieren. „In der Praxis sind Doppelmandate wegen der zeitlichen Belastung problematisch“, sie seien daher eine Ausnahme, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Die meisten Doppelmandatsträger entschieden sich binnen zweier Monate nach der Wahl für eines der Mandate. Doppelmandate von drei Monaten Dauer oder länger seien sehr selten.

x