Rheinland-Pfalz
Windräder im Pfälzerwald: Das sagt das Innenministerium
Außerdem sollen auf denkmalgeschützten Häusern in Zukunft „im Regelfall“ Solaranlagen genehmigt werden. Nur wenn die Solarpaneele die Substanz und das Erscheinungsbild von Kulturdenkmälern erheblich beeinträchtigen, können die Unteren Denkmalschutzbehörden die Genehmigung versagen. Ebling spricht von einem „Paradigmenwechsel“. Eine entsprechende Richtlinie solle bald in Kraft treten, einen Zeitpunkt dafür nannte das Innenministerium noch nicht.
Die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) soll noch im Januar geltendes Recht werden. Die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich im Koalitionsvertrag 2021 auf einen zügigen Ausbau regenerativer Energie verständigt.
Einwände konnten vorgebracht werden
Im Frühjahr 2022 wurden die Pläne für das neue LEP IV erstmals vorgestellt, danach konnten Einwände vorgebracht werden. Jetzt hat der Ministerrat zum zweiten und letzten Mal darüber entschieden.
Zu den Änderungen gehört, dass Windkraftanlagen näher an die Wohnbebauung rücken können. Statt des 2016 eingeführten Abstands von 1100 Metern bei Anlagen von mehr als 200 Metern Höhe werden die Abstände nun einheitlich auf 900 Meter festgelegt. Falls es sich um bestehende Anlagen handelt, die „repowert“, also durch neue, leistungsfähigere ersetzt werden, verringern sich die Abstände noch einmal um 20 Prozent auf 720 Meter. Anders als bisher ist es beim Repowering nicht mehr notwendig, die Anzahl der Windräder eines Windparks zu reduzieren.
Schutzstatus Biosphärenreservat bleibt vorrangig
Für das Biosphärenreservat Pfälzerwald bleibt es nach Angaben des Innenministeriums zunächst dabei, dass keine Windkraftanlagen aufgestellt werden dürfen, um den Schutzstatus nicht zu gefährden. „Änderungen können nach abschließender Abstimmung mit dem MAB-Nationalkomitee zu gegebener Zeit erfolgen“, teilte das Ministerium mit. Das MAB-Komitee wacht über den Schutzstatus und hat bisher die Windkraftnutzung mit dem Biosphärenreservat für unvereinbar erklärt.
Für das Welterbe Oberes Mittelrheintal sind den Angaben nach Ausschlussgebiete definiert worden, die nach der Höhe von Windkraftanlagen gestaffelt sind. Es sei sichergestellt, dass der Welterbestatus nicht gefährdet sei. Mit den neuen Regelungen werde ein zusätzlicher Teil der Landesfläche für die Windkraftnutzung geöffnet. Insgesamt betreffe dies ein Fünftel der Landesfläche, das entspreche der eineinhalbfachen Größe des Saarlandes, so Minister Ebling.
