Rheinland-Pfalz
Werbepraxis des Umweltministeriums auf Facebook „inakzeptabel“
Nach der Beförderungsaffäre im Jahr 2020 steht das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz erneut vor einem Skandal. Mit Steuergeldern aus dem Ministerium wurde möglicherweise auf Facebook illegale Parteiwerbung für die Grünen gemacht. Zunächst hatte der ZDF-Moderator Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF-Magazin Royale“ am 24. September – zwei Tage vor der Bundestagswahl – berichtet, dass Facebook-Werbung aus dem Umweltministerium gezielt an Menschen ausgespielt wurde, die das Merkmal „interessiert an der Partei Bündnis 90/Die Grünen“ erfüllten.
Am Freitag legte der SWR nach. Demnach war es die Regel, nicht die Ausnahme, dass die parteipolitische Präferenz bei der Werbung berücksichtigt wurde. Was daran verwerflich ist, sagt die Düsseldorfer Rechtsprofessorin Sophie Schönberger dem SWR: „Es handelt sich auf alle Fälle um eine illegale Praxis. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit muss parteipolitisch neutral sein – auch in Bezug auf den Adressatenkreis.“
Ministerin Spiegel habe keine Kenntnis gehabt
Das Ministerium räumte den Fehler ein und teilte am Freitag mit: „Eine solche Zielgruppenauswahl ist falsch und inakzeptabel.“ Die Hausspitze um Ministerin Anne Spiegel (Grüne) habe von dem Verfahren keine Kenntnis gehabt, sie habe die Anzeigenschaltung nach Hinweisen aus der ZDF-Redaktion sofort gestoppt.
Spiegel führt das Ministerium seit Dezember 2020. Ihre Vorgängerin Ulrike Höfken (Grüne) war zurückgetreten, nachdem das Oberverwaltungsgericht Koblenz erhebliche Missstände in der Beförderungspraxis des Ministeriums offengelegt hatte. Nach der Landtagswahl änderte sich der Zuschnitt des Hauses, es wurde in Klimaschutzministerium umbenannt.
10.600 Euro für Facebook-Werbung
Den Angaben nach gab das Ministerium seit 2018 rund 10.600 Euro für Facebook-Werbung aus. Damals sei das Social-Media-Management überarbeitet worden. „Es wurden Merkmale, wie etwa Naturschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt, Bienen, Zero Waste, Regionale Lebensmittel oder Ökologische Landwirtschaft aufgenommen, um Inhalte des Umweltministeriums für Nutzerinnen und Nutzer vermehrt sichtbar zu machen, die sich für diese und ähnliche Inhalte und Themen interessieren.“ Und ein weiteres Merkmal wurde aufgenommen: das Interesse an der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Zwei Drittel der 174 Anzeigen seien mit diesem Kriterium ausgespielt worden.
Drei Monate vor der Landtagswahl sei die Werbung auf Facebook ausgesetzt worden, derzeit ist sie es ebenfalls. Die Vorwürfe sollen externe Juristen überprüfen. Intern arbeite ein Team an Vorschlägen, wie das Ministerium künftig mit dem Thema „Microtargeting“ umgehen soll. Als „Microtargeting“ wird die zielgruppenspezifische Werbung auf Plattformen wie Facebook bezeichnet. Anhand des Nutzerverhaltens definiert der Konzern die Interessen jeder Person, die sich auf der Plattform bewegt. Dieses Wissen macht der Konzern über Werbeverkäufe zu Geld.
Keine Hinweise auf parlamentarische Anfrage
Nach Ministeriumsangaben wurden die Merkmale „auf Mitarbeiterebene“ ausgewählt, also nicht von der Führungsspitze. Der Ministerin, damals noch Ulrike Höfken, hätte die Praxis jedoch über eine Große Anfrage der CDU 2020 auffallen müssen. Darin wurde nach digitalen Werbemaßnahmen der Landesregierung gefragt, auch nach „Targeting Kriterien“. Die nun vom Ministerium öffentlich gemachten Merkmale tauchen in der Antwort allerdings nicht auf. In der Drucksache 17/12969 vom 9. September 2020 steht: „Die gewählten Zielgruppenmerkmale der beworbenen Posts sind unterschiedlich und orientieren sich zumeist an geografischen Merkmalen (z. B. Facebook-User in Rheinland-Pfalz), Nutzer-Verhalten (...) und/oder Präferenzen der User (z. B. Interesse an ,Informationen über das Coronavirus’ oder ,Kitas’).“
Opposition will Aufklärung
Dem Parlament wurde die Praxis im Umweltministerium offensichtlich verschwiegen. CDU-Fraktionschef Christian Baldauf sprach von „fortgesetzten Rechtsverstößen“ im Umweltministerium und kündigte eine Aufarbeitung im Landtag an.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, stellte eine Große Anfrage vor, mit der er Auskunft über Verstöße gegen das Neutralitätsgebot haben will.