Rheinland-Pfalz Streit um Pension für Koblenzer Ex-OB: Land verzichtet auf Berufung

Joachim Hofmann-Göttig konnte sein Einkommen als Koblenzer Oberbürgermeister durch die Beamtenpension aufbessern.
Joachim Hofmann-Göttig konnte sein Einkommen als Koblenzer Oberbürgermeister durch die Beamtenpension aufbessern. Foto: dpa

Im Rechtsstreit um die Pension für den Koblenzer Ex-Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (SPD) ist das Urteil nun rechtskräftig. „Ein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vonseiten des Landes nicht gestellt“, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mit.

Nach seinem Urteil vom November 2019 muss das Land Rheinland-Pfalz der Stadt Koblenz eine Abfindung von rund 700.000 Euro zahlen. Hintergrund: 2010 hatte der damalige Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) seinen Kulturstaatssekretär Hofmann-Göttig nur wenige Tage vor dessen Amtsantritt als OB von Koblenz in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Daher sollte die Großstadt den Löwenanteil seiner Pension zahlen, obwohl Hofmann-Göttig 19 Jahre Staatssekretär und nur acht Jahre Stadtoberhaupt war. Der Landesrechnungshof sprach von einem möglichen Schaden von rund 700.000 Euro für Koblenz. Etwa diese Summe forderte die Kommune mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz vom Land.

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