Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Teilerfolg für Blitzer-Gegner

Wichtig für die Verkehrsüberwachung in Rheinland-Pfalz: Landesweit hat die Polizei zehn Anhänger-Blitzer, fünf davon kontrollier
Wichtig für die Verkehrsüberwachung in Rheinland-Pfalz: Landesweit hat die Polizei zehn Anhänger-Blitzer, fünf davon kontrollieren in der Pfalz. Archivfoto: Moschel

Im Blitzer-Streit haben die rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter ihr Urteil gesprochen und einem betroffenen Autofahrer zum Teil recht gegeben. Ob es ein grundsätzliches Problem mit den Kontroll-Anhängern der Polizei gibt, lassen sie dabei offen. Eine Anmerkung dazu haben die obersten Landes-Juristen dennoch gemacht.

Nachschulung, Probezeit-Verlängerung und 120 Euro Buße drohen dem Fahranfänger, den 2017 bei Wittlich ein Blitzer-Anhänger der Polizei mit zu hoher Geschwindigkeit ertappt hat. Doch der 21-Jährige wehrt sich, ist bis vor den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz gezogen. Der hat Mitte Januar über seinen Fall verhandelt – und am Freitag ein Urteil veröffentlicht, das dem jungen Mann und seinen Anwälten in Teilen recht gibt. Die obersten Juristen des Landes sagen: Die Vorinstanzen haben seinen Blitzer-Protest vorschnell abgebügelt.

Denn um die Zuverlässigkeit der Messung von einem Gutachter nachprüfen lassen zu können, hatte der Autofahrer zusätzliche Dokumente zum Gerät angefordert. Schließlich können Wartungshefte oder Tages-Statistiken Hinweise darauf liefern, dass ein Blitzer ein technisches Problem hatte. Weshalb manche Gerichte meinen, dass die Behörden derartige Unterlagen tatsächlich herausrücken müssen. Das für den Fahranfänger zuständige Oberlandesgericht in Koblenz allerdings sah es anders. Und ist deshalb jetzt von den noch ranghöheren Landes-Verfassungsrichtern korrigiert worden.

Rechte des Autofahrers verletzt

Denn die haben festgestellt: Die Justiz entscheidet in diesem Punkt in Deutschland widersprüchlich. Weshalb die Rechte des 21-Jährigen verletzt worden sind, als seine Forderung als „unbegründet“ abgeschmettert wurde. Formal bedeutet das: In Koblenz wandert der Fall erst einmal vom Verfassungsgerichtshof zurück zur vorherigen Instanz, die sich erneut mit ihm zu beschäftigen hat. Und was das Oberlandesgericht bei seinem zweiten Versuch besser machen soll als im ersten Anlauf, haben die Verfassungsrichter schon recht deutlich dazugesagt.

Sie mahnen: Wenn die Justiz in so einer Frage keine einheitliche Linie gefunden hat, gehört die Sache vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Denn der trifft dann eine Vorbild-Entscheidung, die klare Maßstäbe setzt. Und vielleicht entscheidet er so auch gleich über einen Streitpunkt, der noch viel weiter reicht: ob Geräte wie die für die rheinland-pfälzische Polizei so wichtigen Anhänger-Blitzer überhaupt verwendet werden dürfen. Denn die Anwälte des 21-Jährigen bemängeln nicht nur, dass ihnen die Behörden vorhandene Unterlagen vorenthalten.

Streit um gelöschte Werte

Sie sagen: Eigentlich müssten auch Informationen bereitgestellt werden, die viele Blitzer-Modelle gar nicht erst speichern. Denn ehe sie ihre Beweisfotos machen, ermitteln ihre Laserstrahlen zu jedem vorbeifahrenden Auto Hunderte Einzelwerte. Die allerdings werden gleich wieder gelöscht, nachdem die offizielle Geschwindigkeit bestimmt worden ist. Und Gutachter bemängeln: Bei so komplizierten Rechenprozessen kann ein Computer durchaus mal Fehler machen. Doch um die nachträglich aufspüren zu können, sind am Ende zu wenige Daten übriggeblieben.

In einem Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken hat sich Alexander Gratz, der Anwalt des 21-Jährigen, mit diesem Argument im vergangenen Sommer schon einmal auf ganzer Linie durchgesetzt: Der Blitzer, um den es damals ging, musste im Saarland eingemottet werden. Während andere Modelle – etwa die mit der Technik der Anhänger-Geräte – nach einer Pause doch wieder in Betrieb gehen durften. Aber die Saar-Behörden müssen einstweilen damit rechnen, dass ihre obersten Landes-Richter auch die in weiteren Entscheidungen noch verwerfen.

Ministerium sieht sich bestätigt

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hingegen hat dieses Rohmessdaten-Problem in seinem Urteil gar nicht erst abgehandelt, sich nur mit einer Anmerkung dazu begnügt: Was ihm nun unter Berufung auf die Entscheidung der Saar-Kollegen an Argumenten präsentiert worden ist, sei „keineswegs zwingend“. Und: Neben den Rechten der Betroffenen müssten auch die „Erfordernisse einer funktionierenden Rechtspflege“ berücksichtig werden. Was das rheinland-pfälzische Innenministerium nun als Bestätigung seiner Linie verbucht.

Schließlich pocht es nicht nur darauf, dass die Blitzer verlässlich seien. Sinngemäß lässt es auch immer wieder vorbringen: Die Polizei könnte nicht mehr für Sicherheit auf den Straßen sorgen, wenn ertappte Zu-schnell-Fahrer ständig die Messung zerpflücken lassen und damit die Justiz und die Behörden lähmen. Anwalt Gratz hingegen meint, dieses bedrohliche Szenario sei Quatsch. Und er sagt: Was die Koblenzer Verfassungsrichter angemerkt haben, lasse sich so oder so interpretieren. „Vielleicht sind sie sich in diesem Punkt selbst uneinig. Im Großen und Ganzen bin ich mit der Entscheidung jedenfalls zufrieden.“

Vertritt den geblitzten Autofahrer: Rechtsanwalt Alexander Gratz.
Vertritt den geblitzten Autofahrer: Rechtsanwalt Alexander Gratz. Foto: Gratz
Verhandeln im Blitzer-Streit: die Landes-Verfassungsrichter.
Verhandeln im Blitzer-Streit: die Landes-Verfassungsrichter. Foto: dpa
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