Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel So setzt das Land die Impfpflicht um

Wer in der Altenpflege oder in einer Klinik arbeitet, muss bis 15. März einen Impfnachweis vorlegen.
Wer in der Altenpflege oder in einer Klinik arbeitet, muss bis 15. März einen Impfnachweis vorlegen.

Fragen und Antworten: Ab 15. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. In einem mehrstufigen Verfahren will Rheinland-Pfalz diese Vorschrift umsetzen. Welche Fristen gelten und welche Spielräume es gibt.

Für wen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?
Den Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder ein Attest, wonach eine Person aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, gilt für alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, in Altenheimen und Wohnheimen für beeinträchtigte Menschen, für Pflege- und Rettungsdienste. Sie gilt auch für Hausmeister oder Friseurinnen, die regelmäßig dort arbeiten.

Wie viele Personen sind das in Rheinland-Pfalz?
Das Bundesgesetz betrifft 175.000 Leute in Rheinland-Pfalz. Davon gehen Gesundheitsminister Clemens Hoch und Sozialminister Alexander Schweitzer (beide SPD) aus. Etwa 13.000 seien ungeimpft. In Pflegeheimen liege die Impfquote bei 92 Prozent der Beschäftigten.

Was gilt bisher?
Derzeit müssen alle Beschäftigten, auch jene in der Pflege, nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind.

Dürfen Betroffene nach dem 15. März nicht mehr arbeiten?
Doch. Bis zum 16. März müssen die Arbeitgeber dem jeweiligen Gesundheitsamt die Personen gemeldet haben, die keinen Impf- oder Genesenenstatus haben und jene, bei denen Zweifel am ärztlichen Attest besteht. Ab 15. März müssen alle neu eingestellten Kräfte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Gesundheitsamt fordert die Personen zu einer Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen auf und droht ihnen mit einem Bußgeld. Die Behörde kann nach den Worten der Minister kulant sein, wenn beispielsweise der Termin für die zweite Impfung – auch jene mit dem neuen Impfstoff von Novovax – später terminiert ist.

Wie hoch ist die Strafe?
Beschäftigte, die die Nachweise nicht liefern, müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Die Arbeitgeber können mit einem Bußgeld belangt werden, wenn sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Die maximale Höhe liegt dann bei 2500 Euro.

Ab wann dürfen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz nicht mehr betreten?
Schweitzer und Hoch gehen davon aus, dass bereits Mitte April die ersten Betretungsverbote für Impfunwillige ausgesprochen werden können. Ausnahmen werde es in den Fällen geben, in denen die Versorgung der Patienten oder der Bewohner nicht mehr möglich sei. Der Präsident der Landespflegekammer, Markus Mai, sagte dem evangelischen Pressedienst epd, es könne bis Juni oder Juli dauern, bis tatsächlich ungeimpfte Personen nicht mehr in den Einrichtungen arbeiten.

Droht er Arbeitsplatzverlust?
„In letzter Konsequenz kann eine Kündigung in Betracht kommen“, sagte Hoch am Montag. „In der Regel“ werde der Vergütungsanspruch entfallen. Schweitzer verwies auf die Arbeitsgerichte, die im Zweifel entscheiden müssten.

Wofür ist der Landkreis Südwestpfalz Vorreiter?
Für das Meldeverfahren soll den Gesundheitsämtern ab 1. März eine Internet-Plattform zur Verfügung gestellt werden, die im Landkreis Südwestpfalz und im Rhein-Hunsrück-Kreis ausprobiert werden soll. Auf die Frage, ob die überlasteten Gesundheitsämter dieser Aufgabe nachkommen könnten, sagten die Minister, Anfang März würden die Ämter entlastet. Dann sei mit einem Abflachen der Omikron-Welle zu rechnen.

Schaffen die Gesundheitsämter das?
„Wir haben noch keinen Starttermin für die Testphase“, sagte die Landrätin des Kreises Südwestpfalz, Susanne Ganster (CDU), am Montagnachmittag. Das Gesundheitsamt selbst habe erst am späten Freitagnachmittag die konkrete Anfrage erhalten, ob es in der Pilotphase für die Internet-Meldeplattform mitmachen wolle. Ganster rechnet für den Bereich ihres Gesundheitsamtes mit etwa 500 Personen, die ohne Impfnachweis derzeit in Einrichtungen arbeiten, Arztpraxen und Pflegedienste nicht mitgerechnet. „Wir werden die Einzelfallprüfung nicht leisten können“, sagte sie bezogen auf jene Personen, die medizinische Gründe gegen eine Impfung vorbringen.

Der geschäftsführende Direktor des Landkreistages, Burkhard Müller, machte die Umsetzung vom Ergebnis der Testphase abhängig. „Wir erwarten vom Land so viel Entlastung der Gesundheitsämter wie möglich“, sagte er.

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