Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Richterspruch zu Maskenpflicht: Ritt auf der Rasierklinge

Maske auf oder ab in der Fußgängerzone?
Maske auf oder ab in der Fußgängerzone?

Das Votum der Trierer Richter gegen die City-Maskenpflicht birgt Zündstoff, denn es stärkt die Kritiker der Corona-Politik.

Eigentlich ging es in dem Eilverfahren vor dem Trierer Verwaltungsgericht nur um die Frage, ob die Maskenpflicht in Fußgängerzonen etwas bringt oder eher nur eine Alibimaßnahme ist. Darüber kann man in der Tat sicherlich streiten. Doch die Trierer Verwaltungsrichter haben offenbar Zweifel an der gesamten Corona-Bekämpfungspolitik. Würden sie also auch andere Lockdown-Maßnahmen kippen, wenn dazu Klagen auf ihren Tisch kommen?

Danach sieht es aus, denn die Trierer Richter stufen die mit einer Infektion verbundene Gesundheitsgefahr als „vielfach nicht so gravierend“ ein. Kein Wort über inzwischen 12.800 Corona-Tote, kein Wort darüber, dass sich die Intensivstationen wieder mit Corona-Patienten füllen. Ein gefährlicher Ritt auf der Rasierklinge. Deshalb ist es gut, dass dieser Beschluss jetzt selbst auf den Prüfstand kommt – beim Oberverwaltungsgericht.

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