Rheinland-Pfalz Kindertagesstätten: Ab 1. August zurück zum Regelbetrieb
Voraussetzung sei, dass die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie so niedrig blieben wie bisher. Bereits jetzt sollen Waldkindergärten und kleine Einrichtungen mit nur einer Gruppe zur früheren Betriebsgröße zurückkehren. Alle anderen Kindertagesstätten können wieder Gruppengrößen von 25 Kindern bilden, sofern die Hygienebedingungen dies zuließen. Bisher galten 15 Kinder pro Gruppe oder „Betreuungssetting“ als Obergrenze während der Pandemie.
Nur tage- oder stundenweise in die Kita
Erst in der vergangenen Woche war der sogenannte „eingeschränkte Regelbetrieb“ in den Kitas aufgenommen worden. Jede Einrichtung definierte selbst, was sie anbieten kann und was nicht. Vorrang sollten jene Kinder haben, die im Sommer eingeschult werden. Andere können teilweise nur tage- oder stundenweise die Kita besuchen.
Weil es keine verlässliche Betreuung für die Kinder Berufstätiger gibt, wurde Kritik an der Regelung laut. Der Umfang der Betreuung hängt einerseits von der Personalsituation vor Ort ab und andererseits von den Platzverhältnissen. Vorgaben über ein zeitliches Mindestangebot sind mit der neuen Vereinbarung ebenfalls nicht getroffen worden. Hubig bezeichnete sie als „weiteren wichtigen Schritt“ zu mehr Entlastung der Familien und mehr frühkindlicher Bildung.