RHEINLAND-PFALZ
Kein AfD-Wahlstudio im Landtag
Lampen, Kameras, ein Technikpult, blaue Sessel auf blauem Teppich und der als Wahlkampfwand erkennbare Hintergrund mit dem Slogan „Frischer Wind statt heiße Luft“. So präsentierten Michael Frisch, AfD-Landesvorsitzender und Spitzenkandidat, und sein Stellvertreter Jan Bollinger am Donnerstag den Fraktionsraum im Keller des Mainzer Abgeordnetenhauses. In diesem Haus an der Großen Bleiche befinden sich die Büros aller 101 Parlamentarier, darunter auch jene von Frisch und Bollinger sowie Tagungsräume, die unter anderem für die Sitzungen der Landtags-Fachausschüsse genutzt werden.
Wahlstudio für die Partei
Die AfD stellte den Raum in der Pressekonferenz als Wahlstudio vor. Von diesem Raum aus werde bis zur Landtagswahl am 14. März der digitale Wahlkampf der Partei ins Land gesendet. Die Fraktion dürfe den Raum an Dritte, also auch an die Partei vermieten, sagte der stellvertretende Pressesprecher der Partei, der Mainzer Landtagsabgeordnete Damian Lohr, am Donnerstag auf Nachfrage. Das dafür fällige Entgelt werde von der Partei über die Fraktion an den Landtag gezahlt.
Doch als am Freitag mehrere Zeitungen, darunter die RHEINPFALZ, darüber berichtet hatten, war die Empörung im nahe gelegenen Isenburg-Karree groß. Dort hat Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) vorübergehend seinen Sitz, während das Deutschhaus als Stammhaus des rheinland-pfälzischen Parlaments saniert wird. Dass eine Partei Wahlkampf aus Fraktionsräumen heraus sendet, hat es bisher noch nicht gegeben. Die AfD hatte die Landtagsverwaltung nach Angaben von Landtagssprecher Marco Sussmann nicht über ihr Vorhaben informiert.
„Gebot strikter Zurückhaltung“
Es geht in diesem Fall nicht um die illegale Verwendung von Fraktionsgeld für Wahlkampfzwecke. Es geht darum, dass für staatliche und öffentliche Stellen, wozu der Landtag und die in ihm vertretenen Fraktionen gehören, im Zusammenhang mit Wahlkämpfen ein „Gebot strikter Zurückhaltung“ gilt, wie es in einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags vom Freitag heißt. Die Einrichtung eines Studios für den digitalen Wahlkampf in den Fraktionsräumen widerspreche „zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgaben“.
Landtagspräsident Hering hatte den Wissenschaftlichen Dienst gleich am Freitag mit der Prüfung des Vorgangs beauftragt. „Nach dem Demokratieverständnis von Grundgesetz und Landesverfassung vollzieht sich die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen und nicht umgekehrt“, heißt es in der Expertise. Ein besonders strenger Maßstab gelte im unmittelbaren Zusammenhang mit Wahlen, „da hier Informationen öffentlicher Stellen leicht in bewusste Manipulation umschlagen können“.
Vor der Wahl nur noch Nutzung mit Parlamentsbezug
Eine Verquickung öffentlicher Aufgaben mit dem parteipolitischen Wahlkampf verletze das Neutralitätsgebot staatlicher und öffentlicher Stellen, sagen die Wissenschaftler. Die Richtlinien für die Vermietung der Landtagsräume an Dritte gegen Entgelt sähen zudem vor, dass acht Wochen vor der Landtagswahl die Räume nur noch für Veranstaltungen mit unmittelbarem parlamentarischen Bezug genutzt werden dürfen. Die AfD-Fraktion sei aufgefordert worden, diese Form der Nutzung einzustellen, teilte der Landtagssprecher mit.
AfD-Fraktionschef Uwe Junge sagte dazu, die Vermietung sei in gutem Glauben geschehen, nachdem die Fraktion bereits 2019 bei der Verwaltung die Modalitäten angefragt hatte. Es sei allerdings wohl versäumt worden, aktuell für diesen Zweck nachzufragen. Er gehe nun davon aus, dass der Fraktionsraum nicht mehr als Wahlstudio für den Wahlkampf genutzt werden könne, sagte Junge. „Da müssen wir ausweichen, das ist klar.“