Kreis Bad Dürkheim Gericht: Wegnahme vernachlässigter Katzen rechtens

46 erwachsene Katzen (hier ein Symbolbild) und vier Welpen hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim aus einem Haus im Leiningerland
46 erwachsene Katzen (hier ein Symbolbild) und vier Welpen hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim aus einem Haus im Leiningerland geholt und im Tierheim untergebracht.

NEUSTADT. 50 Katzen in teils sehr schlechtem Zustand waren im März in einem Haus in der Verbandsgemeinde Leiningerland (Kreis Bad Dürkheim) entdeckt worden. Dass die Tiere den beiden Haltern sofort durch die Kreisverwaltung weggenommen wurden, war rechtens, wie das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt bestätigt hat.

Die Katzen seien „erheblich vernachlässigt“ gewesen. In einem solchen Fall könne die Behörde dem Halter Tiere gemäß Tierschutzgesetz fortnehmen und auf dessen Kosten anderweitig „pfleglich unterbringen“, erklärte das Gericht am Donnerstag zu seinen zwei Beschlüssen. Es beanstandete auch nicht, dass die Kreisverwaltung den zwei Tierhaltern – einer Frau und einem Mann – jegliche Haltung und Betreuung von Katzen untersagt hat. Die beiden hatten somit keinen Erfolg mit ihren Eilanträgen, die sie gegen die entsprechenden Bescheide der Kreisverwaltung beim Verwaltungsgericht gestellt hatten.

Wie dieses mitteilte, war Anfang des Jahres bei tierschutzrechtlichen Kontrollen von Amtstierärztinnen festgestellt worden, dass in dem Haus, das die Frau und Mann gemeinsam bewohnen, erheblich mehr Tiere als erlaubt gehalten wurden. Und dies, obwohl die Behörde bereits 2017 in einem Verfahren den Katzenbestand der Frau auf fünf kastrierte Katzen beschränkt hatte.

Toten Welpen in Schublade entdeckt

Am 5. März dieses Jahres erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Bad Dürkheim eine Durchsuchung des Anwesens der Antragsteller. Dabei wurden 46 erwachsene Katzen vorgefunden und in der Schublade eines Kleiderschranks fünf Welpen, wovon einer nicht mehr lebte. Der Körper war sogar schon teilweise verwest.

Die Halter hätten nichts von der Existenz der etwa sieben Tage alten Tierbabys gewusst. Bei zwei Katzen wurde ein so schlechter Ernährungszustand konstatiert, dass sie direkt in eine Tierklinik gebracht werden mussten. Beklagenswert waren auch die verunreinigten Katzentoiletten.

Katzenhaltungs-Verbot verhängt

Aufgrund all dieser Umstände wurden die 50 Tiere den Haltern sofort weggenommen und im Tierheim untergebracht. Die Kreisverwaltung bestätigte die Wegnahme im April mit Bescheiden schriftlich. Und ordnete zugleich an, dass alle Kosten, die durch die pflegliche Unterbringung der Katzen und deren tierärztliche Behandlung bis zu einer Veräußerung an Dritte entstehen, von den Antragstellern zu tragen sind. Zudem erging mit sofortiger Wirkung das Verbot, Katzen zu halten und zu betreuen. Gegen diese Bescheide erhoben die Betroffenen Widerspruch und wandten sich ans Verwaltungsgericht.

Richter: Halter haben Überblick verloren

Die Richter befanden: Die Antragsteller hätten insbesondere den Überblick über ihren Bestand und den gesundheitlichen beziehungsweise körperlichen Zustand ihrer Katzen verloren. Das zeige sich unter anderem daran, dass ihnen die Geburt der fünf Welpen nicht bekannt gewesen sei. „Einem gewissenhaften Tierhalter hätte auffallen müssen“, dass eine seiner Katzen Jungtiere erwarte, so die Richter. Und zum Katzenhaltungs-Verbot erklärten sie: Es sei davon auszugehen, dass die Antragsteller ohne ein solches weiterhin derartige Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz begehen würden. Verwiesen wurde unter anderem darauf, dass bei vorausgegangenen Kontrollen der Ernährungs- und Allgemeinzustand mehrerer Katzen bemängelt worden sei, „ohne dass die Halter zeitnah Abhilfe geschaffen“ hätten.

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