Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Flut: Staatsanwalt prüft Verantwortung

Sagte im Februar vor dem Untersuchungsausschuss aus: der Leitende Oberstaatsanwalt und designierte Generalstaatsanwalt von Koble
Sagte im Februar vor dem Untersuchungsausschuss aus: der Leitende Oberstaatsanwalt und designierte Generalstaatsanwalt von Koblenz, Harald Kruse.

Nach dem U-Ausschuss beschäftigt sich nun auch die Ermittlungsbehörde mit der Frage, ob das Land in der Flutnacht im Juli 2021 die Einsatzleitung hätte übernehmen müssen.

Reichte es aus, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier während der Flutkatastrophe am 14. Juli eine Koordinierungsstelle eingerichtet hatte? Oder hätte die ADD und damit das Land den Einsatz leiten müssen? Mit anderen Worten: Sind ADD-Chef Thomas Linnertz oder gar Innenminister Roger Lewentz (SPD) Versäumnisse vorzuwerfen, die zum Tod von Menschen geführt haben?

Bisher wird gegen Ex-Landrat ermittelt

Bisher trifft dieser Verdacht der Staatsanwaltschaft Koblenz nur den damaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und den ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur, der in der Flutnacht mit 134 Toten an der Spitze der Technischen Einsatzleitstelle des Landkreises gestanden hat.

Die Zuständigkeit des Landrats ergebe sich aus dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) von Rheinland-Pfalz, hatte der Leitende Oberstaatsanwalt von Koblenz, Harald Kruse, bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des Landtags im Februar gesagt. Der Präsident der ADD sei erst zuständig, wenn koordinierende Maßnahmen nicht ausreichten. Dass das Innenministerium in einer Lage die Einsatzleitung übernehme, in der es die Örtlichkeiten nicht kenne, sei nicht sinnvoll, sagte Kruse damals. Diese Argumentation vertritt auch Innenminister Lewentz.

Unmut bei den Ampelfraktionen

Inzwischen jedoch hat der Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick als Sachverständiger im U-Ausschuss Zweifel an dieser Lesart des Gesetzes gesät. Bei katastrophalen Starkregen-Ereignissen könne es grundsätzlich möglich sein, dass die Einsatzleitung automatisch auf das Land übergehe. Dann, wenn mehrere Landkreise betroffen seien, nachbarschaftliche Hilfe nicht mehr ausreiche und knappe Güter, etwa Hubschrauber mit Seilwinden, verteilt werden müssten. Der Landrat bleibt nach Grzeszicks Lesart auf jeden Fall in der Verantwortung. Die konkrete Flutnacht sollte der Staatsrechtler nicht untersuchen, sein Gutachten ist deshalb abstrakt. Bei den Fraktionen der Ampelkoalition hat die Expertise Unmut, wenn nicht gar Alarmstimmung ausgelöst. Die Folge: Zwei weitere Sachverständige wurden geladen.

Kruse, der ab Januar Generalstaatsanwalt von Koblenz sein wird, bestätigte am Dienstag auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass Grzeszicks Gutachten in der Staatsanwaltschaft eingegangen sei und ausgewertet werde. „Das dauert einige Zeit“, sagte er. Die abstrakte Rechtsfrage, ob auch der ADD-Präsident zuständig sei, sei nicht alleine maßgebend, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Dies hänge vielmehr von den Umständen der Katastrophe und von der Informationslage bei der ADD ab. „Auch wenn man danach zu dem Ergebnis kommen sollte, ab einem Zeitpunkt X (...) hätte die Informationslage der ADD eine Übernahme der Einsatzleitung erfordert, müsste (...) überlegt werden, ob und gegebenenfalls welche Handlungsoptionen zu diesem Zeitpunkt noch bestanden haben und wie diese sich auf die leider eingetretenen Todesfälle ausgewirkt hätten.“

Widersprüche bei Sachverständigen

Kruse weist ferner darauf hin, dass die angehörten Sachverständigen nicht einer Meinung sind und dass seine Behörde auch die weiteren Gutachten auswerten werde.

Tatsächlich hat einer der Sachverständigen, Gerd Gräff, bei seiner Vernehmung durch den U-Ausschuss am Freitag den Thesen Grzeszicks widersprochen. Man könne nicht während des Galopps die Pferde wechseln, sagte Gräff. Er sagte aber auch, dass es ein dringendes öffentliches Interesse geben könnte, bei dem eine überforderte kommunale Einsatzleitung die Führung an das Land abgibt. Nach seinen Worten müsse es dafür Alarm- und Einsatzpläne geben. Die Opposition zweifelte an Gräffs Unabhängigkeit: E-Mails belegten, dass er noch in engem Kontakt mit dem Innenministerium stehe, für das er bis 2019 als Beamter gearbeitet hat. Mit dem Leiter der Katastrophenschutzabteilung duze er sich. CDU-Obmann Dirk Herber kritisierte, dass Gräff in seinen Ausführungen ohne entsprechende Kennzeichnung eine längere Passage aus einem Gutachten übernommen hat, das das Innenministerium zu Lewentz’ Entlastung in Auftrag gegeben hatte. Der Obmann der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, kritisierte, Gräff führe Rechtsbegriffe ein, die nicht im Gesetzestext stünden.

Wehrleiter von Sinzig: Zwei Nummern zu groß

Nach der parlamentarischen Sommerpause im September wird der U-Ausschuss dem Thema weiter nachgehen, auch Innenminister Lewentz und ADD-Chef Linnertz werden erneut als Zeugen vernommen.

„Wir waren auf uns alleine gestellt, die ganze Nacht“, hatte in der vergangenen Woche der Wehrleiter der Stadt Sinzig, Andreas Braun, vor dem Aufklärungsgremium des Landtags gesagt. 120 Menschen waren im Ahrtal bereits tot, als die Flutwelle in der Nacht zum 15. Juli Sinzig erreichte und weitere 14 Opfer forderte, darunter zwölf Bewohner im Lebenshilfehaus. 500 bis 1000 Menschen, so schätzt Braun, hat die Feuerwehr in der Nacht gerettet – 60 mit einem selbst umgebauten Unimog aus Beständen der Bundeswehr. Die Flut sei für die Kräfte vor Ort „zwei Nummern zu groß“ gewesen, sagte Braun.

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