Rheinland-Pfalz
Blitzer-Streit: Was die obersten Landesrichter sagen
Die Verkehrsüberwacher des Saarlands blitzen seit drei Jahren zumeist in einer rechtlichen Grauzone. Denn im Sommer 2019 schrieben die obersten Richter des Bundeslands eine Grundregel fest, die kaum eines der gängigen Tempomessgeräte einhält: Damit das Recht ertappter Zu-schnell-Fahrer auf ein faires Verfahren gewahrt bleibt, müssen die Apparate die von ihren Sensoren erfassten Rohmessdaten abspeichern. Dabei handelt es sich um Tausende Einzeldaten, aus denen der Blitzer-Computer dann die amtlich gemessene Geschwindigkeit errechnet.
Betriebsgeheimnis der Hersteller
Mit welchen Formeln dabei gearbeitet wird, ist das Betriebsgeheimnis der jeweiligen Hersteller. Also sind die Ausgangsdaten zumeist der einzige Ansatzpunkt, um eine Tempomessung später auf mögliche Fehler zu überprüfen. Die Überwachungsbehörden allerdings entgegnen: Wenn viele Betroffene das einfordern würden, könnten sie ihre Arbeit nicht mehr machen. Und nötig seien solche Nachkontrollen auch nicht. Denn ehe neue Gerätemodelle verwendet werden dürfen, werden sie von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt auf ihre Zuverlässigkeit überprüft.
Mit den beiden widerstreitenden Positionen haben sich drei Jahre nach ihren Saar-Kollegen nun auch die rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter in Koblenz auseinandergesetzt: im Fall eines Autofahrers, der im Januar 2020 einem Anhänger-Blitzer der Polizei zufolge viel zu schnell durch eine Baustelle im Raum Wittlich gerauscht war. Weil der Mann demnach das erlaubte Maximal-Tempo um eine Geschwindigkeit von 70 Kilometern in der Stunde überschritten hatte, wurde er zu einer Geldbuße von 970 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt.
Für verzichtbar erklärt
Und dabei bleibt es auch: Die rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter haben sich auf die Seite der Verkehrsüberwacher geschlagen und Rohmessdaten für verzichtbar erklärt. Das letzte Wort in diesem Grundsatzstreit wird ihr Machtwort aber nicht unbedingt sein. Denn auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht noch ein derartiges Verfahren an. Anwalt des geblitzten Autofahrers dabei ist der Jurist Alexander Gratz, der auch schon die Betroffenen in den Blitzer-Verfahren vor den Landes-Verfassungsrichtern in Rheinland-Pfalz und im Saarland vertreten hat.
Er sagt: Wann in Karlsruhe eine Entscheidung fällt, ist noch völlig offen. Klar ist aber: Da die Grundrechte-Hüter in Saarbrücken und Koblenz gegensätzliche Positionen vertreten, werden die Bundesrichter ihren Kollegen in mindestens einem der beiden Nachbar-Bundesländer widersprechen müssen. Wie damit dann formal-rechtlich umzugehen ist, hängt von verschiedenen juristischen Feinheiten ab. Gratz ist sich aber sicher: Am Ende wird sich jene Linie durchsetzen, die in Karlsruhe festgeschrieben wird.