Rheinland-Pfalz
Ampelkoalition bringt Solarpflicht auf den Weg
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich erst vor zwei Monaten, im Mai 2021, im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 Klimaneutralität im Bundesland zu erreichen. Das bedeutet, den Ausstoß klimaschädlicher Gase komplett zu vermeiden oder zu kompensieren. Bis zum Jahr 2030 soll bereits der Strombedarf zumindest bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Rheinland-Pfalz verbraucht im Jahr rund 22 Milliarden Kilowattstunden Strom, 34 Prozent werden im Land aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse gewonnen. Zumindest war das im Jahr 2017 der Fall, Daten aus jüngerer Zeit liegen nicht vor.
300 Megawatt an Energie fehlen noch
Um das 100-Prozent-Ziel zu erreichen, soll unter anderem die installierte Leistung von Solarenergie pro Jahr um 500 Megawatt zulegen. 2020 waren es nur 201 Megawatt, es gilt also eine Lücke von 300 Megawatt zu füllen. Ein Baustein soll das neue Solargesetz sein, das die Fraktionsvorsitzenden Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Bernhard Braun (Grüne) und Philipp Fernis (FDP) am Donnerstag in Mainz vorgestellt haben.
Demnach soll bei allen gewerblichen Neubauten in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht gelten. 60 Prozent der Dachflächen sollen dann mit Photovoltaikmodulen besetzt werden. Ähnliches gilt für neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen. Diese sollen ebenfalls zu 60 Prozent überdacht und mit Solarmodulen bestückt werden. Der Gesetzentwurf soll nächste Woche in den Landtag eingebracht werden. Vorgesehen ist, dass er bereits im September verabschiedet werden kann. Dazwischen soll er im Ausschuss beraten werden.
Ziel: Gesetz schnell verabschieden
Die Koalitionspartner rechnen damit, dass die Opposition eine Expertenanhörung beantragen wird. Die genaue Ausgestaltung der Vorschriften soll durch eine Verordnung des Klimaschutzministeriums erfolgen. Das sogenannte Fraktionengesetz könne schneller verabschiedet werden als ein Gesetzentwurf der Landesregierung, sagten die drei Fraktionsvorsitzenden. Bei einem Regierungsentwurf müssen zwischen der ersten und der zweiten Befassung des Ministerrats mit einem Gesetz die Träger öffentlicher Belange angehört werden. Dadurch dauert der Gesetzgebungsprozess länger. Die rasche Verabschiedung soll einen ausreichend großen Puffer lassen, hieß es. Erst für Bauanträge, die nach dem 1. Januar 2023 eingehen, soll die Solarpflicht gelten.
Ausnahmen: Kliniken, Altenheime, Landwirtschaft
Unabhängig von der Ausgestaltung der Vorschriften sind bereits im Gesetz eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen. So gilt die Vorschrift nur, wenn die Nutzfläche des Gebäudes mindestens 100 Quadratmeter beträgt und wenn das Betreiben einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich ist. Von der Solarpflicht ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe, auch Krankenhäuser und Altenheime müssen die Vorschrift nicht erfüllen.
Neubauten der öffentlichen Hand fallen in der Regel ebenfalls nicht unter das Gesetz, nur dann, wenn sie überwiegend durch die Nutzung von Gewerbebetrieben vorgesehen sind. Für kommunale Gebäude soll es einen Kommunalpakt geben.
CDU: Anreize statt Verbote
Die Wirkung des Gesetzes, das 2026 evaluiert werden soll, lasse sich schwer abschätzen, sagte Bernhard Braun. Es werde weniger als die Hälfte des jährlich geplanten Zuwachses von 500 Megawatt installierter Leistung an Photovoltaik ausmachen, wohl aber mehr als ein Fünftel.
Die CDU-Opposition lehnt eine Solarpflicht ab. „Die Energiewende braucht Anreize statt Verbote“, sagte der fachpolitische Sprecher Gerd Schreiner. Außerdem solle die Landesregierung zunächst ihre eigenen Liegenschaften mit Solaranlagen ausstatten. Ablehnend reagierte auch die AfD. Das geplante Gesetz sorge für weniger Freiheit und für mehr Zwang und Bürokratie, sagte AfD-Fraktionschef Michael Frisch.