Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Zu rabiat bei Kontrolle? Polizei ermittelt gegen Zugbegleiter

Nötigung und Körperverletzung: Die Polizei ermittelt gegen einen Ticket-Kontrolleur.
Nötigung und Körperverletzung: Die Polizei ermittelt gegen einen Ticket-Kontrolleur.

Die Bundespolizei will einen Vorfall in einer Pfälzer S-Bahn aufklären, bei dem es um eine mutmaßliche Schwarzfahrerin geht. Doch ermittelt wird nicht gegen diese Unbekannte – sondern gegen den Zugbegleiter, der sie offenbar ohne Ticket erwischt hatte.

Es geht um eine Fahrkartenkontrolle in der S-Bahn von Ludwigshafen nach Neustadt am 24. Januar: Gegen 22 Uhr kontrolliert dort ein 56-jähriger Zugbegleiter eine junge Frau, die offenbar keine Fahrkarte hatte. Zeugen haben sich dann den Namen dieses Bahn-Bediensteten aufgeschrieben, ihn später wegen Körperverletzung und Nötigung angezeigt. Denn er habe die vermutlich noch Minderjährige am Arm gepackt, durch den Gang gezerrt und beim Halt am Bahnhof in Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) aus dem Zug gestoßen.

Was Kontrolleure dürfen

Ein Sprecher der für die Sicherheit bei der Bahn zuständigen Bundespolizei erläutert: Zugbegleiter haben an ihrem Arbeitsplatz das Hausrecht. Also können sie Passagiere zum Aussteigen auffordern, die sich zum Beispiel danebenbenehmen oder kein Ticket haben. Aber die Bahn-Bediensteten dürfen keine Gewalt anwenden, so lange sie nicht selbst angegriffen werden oder andere Passagiere vor einer Attacke geschützt werden müssen. Wenn sich jemand ihren Anweisungen widersetzt, müssen Kontrolleure daher Bundespolizisten holen.

Überwachungsbilder auswerten

Ob der Zugbegleiter beim Halt in Limburgerhof tatsächlich zu weit ging, ist nach Polizeiangaben aber noch völlig offen. Für ihre Ermittlungen wollen die Beamten sich Aufnahmen der Überwachungskameras aus dem Zug schicken lassen. Außerdem hoffen sie auf Berichte weiterer Passagiere, die den Vorfall beobachtet haben. Und auf eine Aussage jener Unbekannten, gegen die der Kontrolleur so rabiat vorgegangen sein soll. Allerdings: Wenn sie sich meldet, könnte sie sich auch selbst noch neuen Ärger einhandeln.

Ein Polizeisprecher erläutert: Wenn sie tatsächlich keine Fahrkarte hatte, droht ihr ein Verfahren wegen Leistungserschleichung – sofern die Bahn darauf besteht.

Info

Zeugen sollen sich bei der Bundespolizeiinspektion in Kaiserslautern melden: telefonisch unter 0631 340730 oder per E-Mail an bpoli.kaiserslautern@polizei.bund.de.

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