Bluttat von Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Vorwurf der Anklage: Aus Habgier zwei Polizisten ermordet

Der Tatort an der Straße vom Mayweilerhof nach Ulmet drei Monate nach der Tat. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat am Dien
Der Tatort an der Straße vom Mayweilerhof nach Ulmet drei Monate nach der Tat. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat am Dienstag mitgeteilt, dass sie den 38-jährigen Saarländer Andreas S. anklagt, an dieser Stelle so lange auf eine 24 Jahre alte Polizistin und einen 29 Jahre alten Polizisten geschossen zu haben, bis diese tot waren.

Es war wie eine Hinrichtung – so beschreibt die Staatsanwaltschaft die Tat. Die Strafverfolger werfen Andreas S. vor, getötet zu haben, um seine Wilderei zu verdecken. Die Ermittler machen auch deutlich: Weitere Personen könnten noch angeklagt werden.

Drei Monate lang haben Polizei und Staatsanwaltschaft Spuren verfolgt, Zeugen befragt, Beweise zusammengetragen. Jetzt haben die Strafverfolger eine genaue Vorstellung davon, wie die Polizistenmorde vom 31. Januar bei Kusel abliefen und welche Motive den Hauptverdächtigen antrieben.

Die Anklageschrift beschreibt den Ablauf der Tat genauer. Neu daran ist, dass der 38-jährige Andreas S. noch kaltblütiger gehandelt haben soll. Insbesondere die Tötung der 24-jährigen Polizeianwärterin kommt einer Hinrichtung gleich. Ursprünglich waren die Ermittler davon ausgegangen, dass Andreas S. die junge Frau unvermittelt mit einem Schuss aus der Schrotflinte aus der Nähe in den Kopf tötete, als die Beamtin seine Papiere kontrollierte. Inzwischen sind die Ermittler davon überzeugt, dass die junge Frau durch den Schuss zwar schwer verletzt und bewusstlos auf die Straße stürzte, aber noch lebte.

Bewusstlose Frau durchsucht und ihr nochmal in den Kopf geschossen

Der Täter sei davon ausgegangen, dass sie tot war. Er habe dann eine zweite Ladung Schrot aus seiner doppelläufigen Flinte auf den 29 Jahre alten Polizisten abgegeben und dessen Gesäß getroffen. Der Beamte habe mit seiner Pistole in Richtung von S. geschossen, aber, verletzt und im Dunkel der Nacht, nicht getroffen. Derweil nahm S. sein Jagdgewehr Bergara, zielte dreimal auf den Polizisten, verletzte ihn jedes Mal schwer. Der letzte Schuss traf, so die Strafverfolger, den Kopf und war tödlich.

Danach durchsuchte Andreas S. die auf der Straße liegende Beamtin nach Notizen, die ihn hätten verraten können, und bemerkte erst dabei, dass die Frau noch lebte. Deshalb, so die Ermittler, gab er mit der Schrotflinte einen weiteren Schuss aus der Nähe auf ihren Kopf ab, um sie sicher zu töten.

Lebensunterhalt durch Wilderei bestritten

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 38-jährige Saarländer seinen Lebensunterhalt durch Wilderei bestritt. Er habe getötet, um die Wilderei und dann den jeweils anderen Mord zu verdecken. Die Strafverfolger werfen dem Mann zudem vor, aus Habgier getötet zu haben, um seine ungesetzliche „Erwerbstätigkeit fortsetzen zu können“.

Indem die Staatsanwaltschaft mit Verdeckung und Habgier gleich zwei Mordmerkmale nennt, zielt sie offenbar darauf ab, dass bei einem möglichen Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Das würde bedeuten, dass der Verdächtige, falls es einer lebenslangen Freiheitsstrafe käme, nicht nach 15 Jahren entlassen werden könnte.

Nach vorläufiger Beurteilung voll schuldfähig

Die Staatsanwaltschaft klagt auch den 33 Jahre alten Komplizen des mutmaßlichen Haupttäters an. Sie wirft ihm vor, Andreas S. geholfen zu haben, „Spuren der Morde beiseitezuräumen“. Beiden Männern wird zudem „gemeinschaftliche gewerbsmäßige Jagdwilderei zur Nachtzeit“ vorgeworfen. Beide Beschuldigte sind nach vorläufiger Bewertung durch psychiatrische Gutachter voll schuldfähig, so die Strafverfolger.

In einem gesonderten Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen die Ehefrau von Andreas S. wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Verstoßes gegen das Waffenrecht. Den Ermittlungen zufolge besaß die Ehefrau des 38-Jährigen schon einige Monate lang beide Tatwaffen. Die Schrotflinte hatte früher ihrem Ehemann gehört. Das Bergara-Jagdgewehr hatte sie im Frühjahr 2021 legal gekauft. Die Frau hätte sicherstellen müssen, dass ihr Mann, mit dem sie zusammenlebte, keinen Zugriff auf die Waffen hat. Die Strafverfolger wollen in den nächsten Wochen klären, wie Andreas S. an die Tatwaffen kam.

Ermittlungen gegen die Ehefrau und wegen früherer Wilderei

Auch im Saarland laufen weitere Ermittlungsverfahren zu Andreas S. und dessen mutmaßlicher Wilderei. Laut Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermitteln die Saarbrücker Strafverfolger „wegen weiterer Wildereivorwürfe“. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat sich auf Anfrage dieser Zeitung zu Einzelheiten nicht näher geäußert. Nach Recherchen der RHEINPFALZ war Andreas S. allein im Jahr 2017 dreimal wegen Wilderei angezeigt worden. Verschiedene Jäger hatten bezeugt, dass der mutmaßliche Doppelmörder 2017 im südlichen Saarland – einmal bei Spiesen, einmal bei Peppenkum in Richtung Altheim und einmal im Nachbartal – in fremden Revieren gejagt hatte. In jedem der drei Fälle waren die Ermittlungen eingestellt worden. Zweimal hatte die Ehefrau ihrem Mann ein Alibi gegeben, einmal taten es zwei befreundete Jäger. Ob die Saarbrücker Ermittler diese Verfahren noch einmal prüfen oder anderen Fällen nachgehen, darüber haben sie bisher keine Auskunft gegeben.

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