Pfalz Verwaltungsgericht Neustadt urteilt: Alkoholiker verliert Führerschein, obwohl er nicht gefahren ist

Ein alkoholabhängiger Autofahrer kann seinen Führerschein selbst dann verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Vorausgesetzt, ihm wird ein Alkoholproblem nachgewiesen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt. Der Fall: Die Polizei hatte einen Mann mit 2,37 Promille in seinem Haus gefunden. Zuvor hatte der Alkoholiker laut Gericht eine Woche lang täglich 0,6 Liter Wodka plus 0,5 Liter Radler getrunken, ohne etwas zu essen.
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