Landstuhl / Zweibrücken Todesfall mit Taser: Ermittler können noch keine weiteren Ergebnisse vorlegen
„Die Ermittlungen dauern weiter an“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin in Zweibrücken, Iris Weingardt, jetzt auf RHEINPFALZ-Anfrage. Insbesondere das ausführliche Obduktionsgutachten liege noch nicht vor. „Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden können, vermag ich nicht einzuschätzen“, sagte sie.
Die Polizei war eigenen Angaben zufolge am Dienstag, 30. April, wegen eines randalierenden Mannes in das Landstuhler Wohngebiet Atzel (Kreis Kaiserslautern) gerufen worden. Demnach hatte sich der 38-Jährige in seiner Wohnung selbst Schnittwunden zugefügt und die Einsatzkräfte angegriffen, weshalb die Beamten die Elektroschockwaffe einsetzten. In der Folge sei der Mann später in einem Krankenhaus gestorben.
Anfang Mai konnte die Todesursache laut Staatsanwaltschaft Zweibrücken und basierend auf dem vorläufigen Obduktionsergebnis nicht eindeutig festgestellt werden. Zugleich gingen die Experten davon aus, „dass der Einsatz des Tasers sehr wahrscheinlich eine Herzrhythmusstörung bei dem Mann ausgelöst hat, stark begünstigt durch Betäubungsmittel und Medikamente“. Es sollten weitere rechtsmedizinische Untersuchungen folgen, hieß es damals. Warum diese Ergebnisse fast sechs Wochen später noch nicht vorliegen – auf diese Rückfrage ging die Leitende Oberstaatsanwältin nicht weiter ein.
Nach dem Tod des 38-Jährigen leitete die Justiz gegen zwei der vier Polizeibeamten, die an dem Einsatz an jenem Abend beteiligt waren, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ein. Fragen zum Gesundheitszustand des 38-Jährigen vor dem Polizeieinsatz sowie dazu, ob der Mann zuvor polizeilich bekannt war, beantworteten Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht.
Rheinland-Pfalz war 2018 das erste Bundesland, das den Taser als Abschreckungswaffe einführte – jedes Streifenteam sollte mit einem Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) ausgestattet sein. Die Gefährlichkeit dieser Waffen wird unterschiedlich bewertet. Die Polizei und das rheinland-pfälzische Innenministerium sprechen von einem sehr „zuverlässigen und effektiven Einsatzmittel“ mit deeskalierender Wirkung. Der Jurist und Kriminologe Thomas Feltes von der Universität Bochum kritisiert, dass es beim „Einsatz der Waffe bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen die meisten Todesfälle gebe“. Taser sollen nach aktueller Gesetzeslage nicht bei Alten, Schwangeren und Kindern unter 14 Jahren benutzt werden, teils auch nicht gegenüber Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen.