Pfalz Spiegel: Keine Abschiebung mehr aus stationärer Behandlung im Krankenhaus
Fälle, in denen Flüchtlinge nachts zur Abschiebung aus Krankenbetten einer Klinik geholt werden, soll es nach den Worten von Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) künftig nicht mehr geben. In einem Rundschreiben an die Ausländerbehörden hat sie neue Regeln festgelegt, sagte Spiegel am Freitag in Mainz. Dem Wortlaut des Rundschreibens nach sind solche Abschiebungen zwar nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aber die Hürden sind hoch.
Entscheidung treffen Ober-oder Chefärzte
Die stationäre Behandlung muss künftig zum Zeitpunkt der Abschiebung beendet sein, die Entscheidung darüber dürfen nur Ober- oder Chefärzte treffen. Die Ausländerbehörde muss die Klinik im Vorfeld kontaktieren und die Gespräche mit den Ärzten in der Ausländerakte dokumentieren. Bisher galt der Grundsatz, dass die Patienten reisefähig sein mussten, um sie gegebenenfalls in ärztlicher Begleitung in das Zielland zu bringen und dort die Weiterbehandlung zu organisieren. Künftig muss die Ausländerbehörde auch nach einem Klinikaufenthalt mit einem Facharzt den Gesundheitszustand überprüfen. Bisher waren die Betroffenen in der Pflicht, gesundheitliche Abschiebehindernisse nachzuweisen.
Fall einer Somalierin in Klingenmünster
Im Fall einer Somalierin, die im Januar aus dem Klinikum in Klingenmünster abgeschoben wurde, habe die Ausländerbehörde nachts gegen 2.30 Uhr das Krankenhaus angerufen, nachdem sie die Frau in ihrer Unterkunft nicht angetroffen hätten, sagte der für das Ausländerrecht zuständige Abteilungsleiter im Ministerium, Daniel Asche. Unmittelbar danach seien sie ins Klinikum gefahren und hätten die Frau abgeholt. Italien sei nach dem Dublin-Verfahren zuständig für den Asylantrag der Frau, weil sie dort erstmals registriert wurde. Die Grünen in Landau hatten dies als „Gestapo-Manier“ bezeichnet.
Diabeteskranke schwangere Iranerin
Bereits zuvor hatten Flüchtlingsorganisationen den Fall einer schwangeren und an Diabetes erkranktes Iranerin öffentlich gemacht, die für eine Abschiebung nach Kroation über den Flughafen Hannover nachts aus der Universitätsmedizin Mainz abgeholt wurde. Es gab zuvor zwar Gespräche zwischen Ärzten und der Ausländerbehörde, aber über die Frage, ob die Reisefähigkeit oder nur eine Transportfähigkeit bescheinigt worden ist, machten beide Seiten anschließend unterschiedliche Aussagen. Weil sich die Frau im Flugzeug widersetzte, scheiterte die Abschiebung. Die Familie wohnt derzeit im Landkreis Alzey-Worms, das Baby soll im Mai auf die Welt kommen.
Spiegel sagte, nach diesem Fall habe es Gespräche mit Kliniken gegeben mit dem Ziel einer Neuregelung. Das neue Rundschreiben an die Ausländerbehörden gebe beiden Seiten mehr Rechtssicherheit. Anfang der Woche hatten Flüchtlingsorganisationen kritisiert, die Regierung habe sich vom Grundsatz der humanitären Asylpolitik abgewandt.