Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Schleuser-Bande aus der Pfalz holt Arbeiter mit falschen Pässen nach Deutschland

Eine Schleuser-Bande aus der Vorderpfalz soll Arbeiter illegal in Betrieben der Logistik-, Verpackungs- und Abfallwirtschaft unt
Eine Schleuser-Bande aus der Vorderpfalz soll Arbeiter illegal in Betrieben der Logistik-, Verpackungs- und Abfallwirtschaft untergebracht haben.

Arbeitsvermittler aus der Vorderpfalz sollen Menschen aus Georgien und Moldawien nach Deutschland geschleust haben, um sie hier als billige Arbeitskräfte zu beschäftigen. Nun sind die Machenschaften der seit Jahren agierenden Bande aufgeflogen. Juristen aus Kaiserslautern müssen jetzt tonnenweise Beweismaterial auswerten.

Mitte Mai sind Bundespolizei und Zoll in einem etwas verlotterten Wohnhaus im Neustadter Stadtteil Winzingen angerückt und haben es stundenlang durchsucht. Die Beamten fanden Betäubungsmittel und eine Schrotflinte – und sie trafen auf Arbeiter, die mit falschen Ausweispapieren nach Deutschland gekommen waren und illegal hier arbeiten. Die Razzia war lang vorbereitet, großangelegt und ging weit über die Pfalz hinaus: 1169 Polizisten und Zollbeamte filzten an jenem 14. Mai 52 Arbeiterunterkünfte, Wohn- und Geschäftsräume in Neustadt und Kaiserslautern sowie in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Die Drogen und die Waffe waren eher ein Zufallsfund – denn eigentlich ermittelt die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen eine Bande, die Menschen nach Deutschland einschleust. Die Kaiserslauterer Juristen ermitteln nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Udo Gehring gegen 23 Beschuldigte aus der Vorderpfalz. Sie sollen über ein Netz von Personalvermittlungsfirmen Menschen aus Nicht-EU-Staaten zum Arbeiten illegal nach Deutschland geholt haben. Die Arbeiter waren in der Logistik-, Verpackungs- und Abfallwirtschaft in den sechs oben genannten Bundesländern beschäftigt.

Legale und illegale Geschäfte

Nun gibt es offenbar einen legalen und einen illegalen Part im Vermittler-Geschäft: Denn der Großteil der Arbeiter, die die Vermittlerfirmen – die selbst als Arbeitgeber auftreten – in Deutschland beschäftigen, kommt aus Polen, Rumänien und Bulgarien. All das sind EU-Länder. Das bedeutet: Die Menschen dürfen legal in Deutschland arbeiten. Darüber hinaus soll es laut Staatsanwaltschaft aber auch noch eine dunkle Seite des Businesses geben: Denn die Firmen sollen auch Staatsangehörige aus den Nicht-EU-Ländern Georgien und Moldawien angeworben haben und sie zu EU-Bürgern „umdeklariert“ haben, indem sie ihnen falsche Pässe verpassten. Und das ist eine Straftat. Deswegen ermitteln die Kaiserslauterer Juristen wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern und Urkundenfälschung gegen die 23 Beschuldigten, die Verantwortliche oder leitende Angestellte der Leiharbeitsfirmen sind. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen Italiener und 22 Deutsche, die teilweise aber auch die russische, polnische, ukrainische, kasachische oder moldauische Staatsangehörigkeit hätten, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Gehring informiert. Anders gesagt: Es handelt sich um Menschen, die verschiedene Sprachen sprechen, und so auch mit den Angeworbenen in deren jeweiligen Muttersprachen kommunizieren können.

So gehen die Personalvermittler vor

Die Arbeitsvermittler aus der Vorderpfalz haben den Arbeitern aus Moldawien und Georgien einfach falsche Pässe gegeben – jedoch mit den richtigen Namen versehen, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Gehring erklärt: „Bei den angegebenen Personalien handelte es sich im weit überwiegenden Teil um die echten Personalien der Person. Lediglich die Staatsangehörigkeit wurde geändert.“

Die Arbeiter aus der Republik Moldau seien mit gefälschten rumänischen Ausweispapieren eingereist und die Arbeiter aus Georgien „zumindest teilweise“ mit gefälschten griechischen Pässen. Dafür, dass auch Konsulate an den Fälschungen beteiligt sein könnten, habe die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte, sagt Gehring.

Sowohl Georgien als auch Moldawien sind Nachfolgestaaten der Sowjetunion, bei Moldawien handelt es sich um eines der ärmsten Länder Europas. Viele der rund 3 Millionen Einwohner arbeiten in der Europäischen Union – und das auch ganz legal. Denn Moldawier bekommen rumänische Pässe, wenn sie nachweisen können, dass sie rumänische Vorfahren haben – was häufig so ist. Das ist bei den Moldawiern, die jetzt bei der Razzia in den Arbeiterunterkünften angetroffen wurden, aber offenbar nicht der Fall – sonst hätten sie nicht mit gefälschten Pässen einreisen müssen.

Die Machenschaften der Schleuserbande, die vom Raum Neustadt aus agiert, gehen offenbar schon länger: Die Staatsanwaltschaft spricht von bislang 127 Georgiern und Moldawiern, die seit dem Jahr 2021 mit gefälschten Dokumenten nach Deutschland eingereist seien, um hier zu arbeiten. 67 von ihnen wurden bei der Razzia am 14. Mai in den sechs Bundesländern angetroffen. „Auch in Polen und Bulgarien fanden im Rechtshilfeweg Durchsuchungen statt, weil sich dort weitere Firmen eines Beschuldigten befanden“, sagt Gehring.

So werden die Menschen angeworben

Wie die Menschen angeworben wurden, müsse die Staatsanwaltschaft noch abschließend klären, berichtet Gehring und verweist auf Erkenntnisse aus den Vernehmungen: „Einige Arbeiter haben angegeben, im Heimatland auf entsprechende Annoncen von Vermittlungsagenturen im Internet und in sozialen Medien gestoßen zu sein. Die Art der Tätigkeit sowie der Arbeitgeber in Deutschland sind den Arbeitern hierbei bis zur Ankunft in Deutschland in der Regel unbekannt.“ Zudem sei die Anwerbung auch über Mund-Propaganda durch andere Arbeiter erfolgt, sagt Gehring – das habe sich für diese auch bezahlt gemacht: „Sie haben für die Anwerbung weiterer Arbeitskräfte auch jeweils eine Prämie erhalten.“

Die Arbeiter seien von wenigen Wochen bis zu einem Jahr in Deutschland beschäftigt gewesen – teilweise seien sie auch mehrfach für die Unternehmen der Beschuldigten im Einsatz gewesen. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer Unternehmensgruppe mit zahlreichen Gesellschaften, die die Arbeitskräfte an die deutschen Arbeitgeber entliehen hat. Welche und wie viele dieser Gesellschaften an der illegalen Vorgehensweise beteiligt waren, werde noch ermittelt, sagt Gehring. Fest stehe, dass mindestens fünf Betriebe von den Zeitarbeitsfirmen mit illegalen Arbeitern versorgt wurden.

Haben die deutschen Betriebe nichts gemerkt?

Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass die Firmen, bei denen die Arbeiter über die Zeitarbeitsfirmen beschäftigt waren, keine Kenntnisse von den illegalen Machenschaften der Personalvermittler hatten. „Den Arbeitgebern macht die Staatsanwaltschaft keinen Vorwurf. Diese wussten nach unseren Erkenntnissen nichts von dem illegalen Hintergrund“, sagt Gehring. Zwischen den Arbeitern aus dem Ausland und den deutschen Firmen habe kein direktes Vertragsverhältnis bestanden, da die Vermittlungsfirmen dazwischen geschaltet sind.

Die Arbeiter werden schlecht bezahlt

Ob die Arbeiter aus Georgien und Moldawien Mindestlohn bekommen haben, wird untersucht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Das Justizministerium berichtet auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Innenausschuss: „Die Arbeiter sollen mit Löhnen weit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt worden sein, so dass ein Anfangsverdacht auch für ein Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt besteht.“ Oberstaatsanwalt Gehring sagt: Die Lohndaten würden derzeit ausgewertet, die Höhe der Löhne stehe noch nicht fest. Allerdings gebe es Anhaltspunkte dafür, dass die Leute mit weniger als 12,41 Euro pro Stunde abgespeist worden seien.

Tonnenweise Beweismaterial

Die Ermittler stehen vor einem Berg von Arbeit: Sie haben insgesamt 7,5 Tonnen Beweismittel in schriftlicher und elektronischer Form sichergestellt. „Die Auswertung der Asservate wird ebenso wie die Vernehmung von Zeugen noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen“, weiß das Justizministerium. Was das in Monaten oder Jahren bedeutet, ist offen. Gehring sagt: „Zur Dauer des Ermittlungsverfahrens kann ich derzeit keine Angaben machen.“

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