Fall Leitheiser RHEINPFALZ Plus Artikel Polizei verfolgt eigenen Mann auch im Ruhestand: Vorwurf „Flucht in die Öffentlichkeit“

Uwe Leitheiser, damals Vorsitzender des Personalrats der Polizei, und der damalige Polizeipräsident Michael Denne (rechts) zu Be
Uwe Leitheiser, damals Vorsitzender des Personalrats der Polizei, und der damalige Polizeipräsident Michael Denne (rechts) zu Besuch im Sommercafé der RHEINPFALZ. Beide Polizisten sind inzwischen pensioniert.

Uwe Leitheiser arbeitete 43 Jahre lang als Polizist. Seine Welt geriet durcheinander, als er bezichtigt wurde, eine illegale Waffe gekauft zu haben. An dem Vorwurf war nichts dran. Also wollte Leitheiser vom Dienstherrn seine weiße Weste wieder haben. Doch der antwortet mit Disziplinarverfahren. Jetzt macht er Leitheiser für RHEINPFALZ-Artikel verantwortlich.

Am frühen Morgen des 5. April 2022 klingelte es am Privathaus des Polizeibeamten Uwe Leitheiser in einem Ort im Landkreis Kaiserslautern. Es war nicht der Brötchenbote, dem Leitheiser die Tür öffnete, es war ein Trupp Kollegen.

Sie legten einen Durchsuchungsbeschluss vor und filzten sein Haus. Außerdem wurde ihm verboten, seinen Dienst auszuüben. Der Anlass der Aktion: Eine so genannte Vertrauensperson der Polizei hatte im Ermittlungsverfahren „Siciliano“, das sich gegen einen Gastwirt richtete, behauptet, Leitheiser habe diesem Wirt eine illegale Waffe abgekauft.

Informationen gegen Geld

Vertrauenspersonen sind Leute, oft aus dem kriminellen Milieu, die der Polizei Hinweise geben, meist gegen Geld. Wie sich später herausstellte, hatten die Ermittler gegen Leitheiser nichts anderes in der Hand als die Behauptung dieses Mannes. Bis heute musste diese Vertrauensperson nicht ein einziges Mal vor Gericht aussagen, nie musste er sich einer Befragung von Richtern oder Anwälten stellen.

Nach der Durchsuchung von Leitheisers Haus und seines Büros im Präsidium und weiteren Ermittlungen, war schnell klar, was der Tipp des Informanten wert war: nichts. Bei Leitheiser fand sich weder eine illegale Waffe noch das kleinste Indiz dafür, dass die Anschuldigung stimmte. Ob sich da ein kleiner Ganove an dem Polizisten, der ihn mal bei einer krummen Tour erwischte, rächen wollte? Die Polizei zog diese Möglichkeit offenbar nie in Betracht.

Internes Papier: Am 24. Mai war die Sache klar

Schon nach ein paar Tagen stand jedenfalls fest, dass sich Leitheiser nichts hatte zuschulden kommen lassen. So sieht es Leitheisers Anwalt Guido Britz. Für die Polizei stand das erst am 24. Mai 2022 fest. Das geht aus einem internen Papier hervor, das der RHEINPFALZ vorliegt. Demnach vernahm die Polizei an diesem Tag den Gastwirt, den Hauptbeschuldigten im Verfahren „Siciliano“. Der Wirt habe vehement bestritten, mit Leitheiser je über Waffen gesprochen zu haben. Er, der Wirt, sagte demnach an jenem 24. Mai aus, er „habe ihm (Leitheiser) garantiert noch nie Waffen verkauft“. In dem Bericht der Polizei heißt es: „Anfang April 2022 lag somit noch keine Erkenntnislage vor, die eine Aufhebung des Verbots der Amtsführung gerechtfertigt hätte.“ Im Umkehrschluss heißt das: Für die Polizei war mit der Aussage des Wirts am 24. Mai die Erkenntnislage so klar, dass es zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigt gewesen wäre, das Dienstverbot für Leitheiser aufzuheben.

Gleichwohl ließ die Polizei es bis einschließlich 4. Juli 2022 bestehen und schöpfte damit die längstmögliche Zeit aus. Gründe dafür werden in dem Papier nicht genannt.

„Deutlich die Meinung gesagt“

Leitheiser war damals Vorsitzender des Gesamtpersonalrats des Polizeipräsidiums Westpfalz. Nachdem er wieder arbeiten gehen durfte, erwartete er, dass sein Dienstherr ihn rehabilitiere, etwa durch eine Notiz in der Hauszeitschrift des Präsidiums. Doch nichts geschah. Vier Monate später schrieb Leitheiser deshalb einen Brief an seinen Chef, den Polizeipräsidenten, in dem er diesem „einmal deutlich die Meinung sagte“, so formuliert es Leitheisers Anwalt Britz.

Das Polizeipräsidium Westpfalz bescheinigt Leitheiser, so steht es in einem internen Papier, ein mit Blick auf „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung überdurchschnittlicher Beamter“ zu sein. Es reagierte auf den Brief jedoch mit einem Disziplinarverfahren und verhängte eine Geldbuße von 800 Euro. Leitheiser klagte vor dem Verwaltungsgericht Trier dagegen – und verlor. Das Gericht hielt die Strafe für gerechtfertigt und ließ eine Berufung nicht zu. Das Oberverwaltungsgericht lehnte einen Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Folglich wandte sich Leitheisers Anwalt an den Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz. Dieser wies die Verfassungsbeschwerde jetzt im Juni aus formalen Gründen zurück. Das kann nicht angefochten werden.

Präsidium unterstellt, beantwortet aber keine Fragen

Gleichwohl behält das Polizeipräsidium Leitheiser weiter im Visier. Am 22. Juli dieses Jahres erstellte ein Ermittlungsführer des Polizeipräsidiums Westpfalz einen 14-seitigen Bericht in einem neuen Disziplinarverfahren gegen Leitheiser. Darin wird Leitheiser, seit dem Frühjahr pensioniert, nun das Dienstvergehen „Flucht in die Öffentlichkeit“ vorgeworfen. In dem Papier, das der RHEINPFALZ vorliegt, macht die Polizei Leitheiser quasi verantwortlich für die Berichterstattung der RHEINPFALZ in dessen Fall. Diese Berichterstattung schade dem Ansehen der Polizei. Und das sei quasi Leitheisers Schuld. Die Polizei unterstellt dabei, dass Leitheiser oder sein Anwalt diese Zeitung mit Informationen fütterten. Außer acht gelassen wird dabei, dass Journalisten verpflichtet sind, ihre Quellen zu schützen. Zudem: Im Fall Leitheiser stützt sich die RHEINPFALZ auf eine andere verlässliche Quelle.

Das Polizeipräsidium selbst beantwortet Anfragen zum Fall nicht.

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