Landkreis Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Pistole vom Pizzabäcker gekauft? Wie ein Polizist unter falschen Verdacht geriet

Da war noch alles eitel Sonnenschein: Uwe Leitheiser (links) zusammen mit Polizeipräsident Michael Denne im Juni 2017 im Sommerc
Da war noch alles eitel Sonnenschein: Uwe Leitheiser (links) zusammen mit Polizeipräsident Michael Denne im Juni 2017 im Sommercafé der RHEINPFALZ in Kaiserslautern. Damals berichteten die beiden gut gelaunt von ihren gemeinsamen Streifenfahrten als junge Polizeibeamte in Ludwigshafen.

Der Mann ist oberster Personalvertreter der Westpfalz-Polizei. Eines Morgens klingeln ihn sechs Kripo-Beamte um 6 Uhr raus und durchsuchen sein Haus. Der Verdacht: Er habe illegal eine Schusswaffe gekauft. Der Polizist darf drei Monate nicht mehr zur Arbeit. Dann löst sich der Vorwurf in Luft auf. Alles wieder gut? Nein, nun beginnt der Ärger richtig.

Einer der Hits der Band „Erste Allgemeine Verunsicherung“ spielt in einer Pizzeria im sizilianischen Palermo. Es geht um die Mafia, die Cosa Nostra, um krumme Geschäfte mit korrupten Politikern und Pfarrern – und Polizisten, die sich leider nicht mehr schmieren lassen.

Nicht nur in Süditalien, auch im Kreis Kaiserslautern ist die Polizei mafiösen Geschäften auf der Spur. Da gibt es eine Kripo-Sonderkommission „Siciliano“, die hinter dem Padrone einer eingesessenen Pizzeria im Kreis her ist. Die Polizei ist sich sicher, dass der Mann hinter der Fassade eines gut gehenden, biederen Gasthauses Waffen, auch Kriegswaffen, vertickt.

Chef des Polizei-Personalrats im Visier der Soko „Siciliano“

Doch an wen? Eine so genannte „Vertrauensperson“ tischt einem Kripo-Beamten diese Geschichte auf: Der Pizzawirt habe eine Schusswaffe einem Polizisten verkauft: Uwe Leitheiser. Dieser Uwe Leitheiser ist in der Region als Tischtennisspieler bekannt. Und bei der Polizei ist er erst recht kein Unbekannter, denn er führt den Gesamtpersonalrat des Polizeipräsidiums Westpfalz. Und ausgerechnet der soll sich beim Pizzabäcker aus der Gegend eine illegale Knarre besorgt haben?

Der Kripo-Beamte, der seit einer Weile Tipps von der „Vertrauensperson“ erhält, glaubt die Geschichte. Die Polizei geht damit zur Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Die beantragt beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss – und am 5. April 2022 klingeln sechs Beamte des Landeskriminalamts Uwe Leitheiser im Bademantel an die Haustür.

Morgens um 6 Uhr im Bademantel an die Haustür geklingelt

Der ist perplex. Weil sich Leitheiser keiner Schuld bewusst ist, lässt er die Kollegen suchen. Er bietet ihnen auch an, sein Handy und seinen Computer mitzunehmen. Die Hausdurchsuchung ist für Leitheiser der erste Schock an diesem Tag. Doch der zweite folgt sogleich: Der Polizeipräsident verbietet ihm mit sofortiger Wirkung, seinen Dienst auszuüben und erteilt ihm ein Hausverbot. Leitheiser muss seine Dienstschlüssel abgeben und den Zugang zum Dienstcomputer. Er darf und kann seiner Aufgabe als gewählter Vorsitzender des Personalrats aller Westpfalz-Polizisten nicht mehr nachgehen. Drei Monate lang wird er ausgesperrt.

Dann löst sich der Vorwurf gegen Leitheiser in Luft auf. Denn erstens hat die Kripo weder bei der Hausdurchsuchung noch sonstwo die Waffe gefunden, die Leitheiser angeblich erworben hatte. Noch fand sie auch nur einen einzigen anderen Anhaltspunkt dafür, dass die Räuberpistole der Vertrauensperson zutraf. Die Ermittlungen scheinen vielmehr zu ergeben, dass andere Personen beim Pizzabäcker Waffen kauften.

Statt Bedauern nur eine Drohung

Anfang Juli fordert das Polizeipräsidium Leitheiser auf, seinen Dienst wieder anzutreten. Ohne Entschuldigung für das Vorgehen gegen ihn, ohne Worte des Bedauerns wegen des falschen Verdachts. Statt dessen der Hinweis, dass Leitheiser mit Disziplinarmaßnahmen rechnen müsse, falls er am 5. Juli nicht wieder an seinem Arbeitsplatz erscheine.

Doch an diesem 5. Juli steht er erst mal vor verschlossener Tür: Der Schlüssel funktioniert nicht. Und es dauert sechs weitere Tage, bis die Polizei seinen Computer wieder anwirft und er wirklich arbeiten kann.

Dem alten Freund mal die Meinung gesagt

Alles wieder gut, also? Nicht wirklich. Zwar stellt die Staatsanwaltschaft am 10. September 2022 ihr Ermittlungsverfahren gegen Leitheiser ein, doch der hätte erwartet, dass der Polizeipräsident mal ein Wort des Bedauerns verliert und in der Hauszeitung den Ruf Leitheisers wiederherstellt. Schließlich kennen sich die beiden aus 40 Jahren Dienst. Früher sind die beiden in Ludwigshafen gemeinsam Streife gefahren. Doch nichts passiert. Also schreibt Leitheiser dem Polizeipräsidenten, seinem alten Freund, einen Brief, in dem er ihm „die Meinung sagt“. Die Reaktion: Der Polizeipräsident gibt umgehend Geschenke, die Leitheiser ihm im Lauf der Jahre machte, zurück. Außerdem leitet das Präsidium ein Disziplinarverfahren ein – gegen Leitheiser. Der Vorwurf: mangelnde Loyalität und unmäßiges Verhalten.

Rechtsanwalt Guido Britz, der der RHEINPFALZ die Geschichte seines Mandanten erzählt hat, wundert sich über den gesamten Ablauf, vom Anfangsverdacht an. Es habe null Beweise gegeben und nur den Hauch eines Verdachts. Sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht hätten „viel genauer hinsehen müssen“, bevor sie den Knüppel Durchsuchungsbeschluss auspacken.

Anwalt Britz: Da ist nicht sauber gearbeitet worden

Britz bemängelt, dass es kein Protokoll von der Vernehmung der Vertrauensperson gebe, die Leitheiser anschwärzte. In der Akte finde sich „nur ein Vermerk“. Auch sei vorgeschrieben, dass bei herausgehobenen Sachverhalten ein zweiter Kripo-Beamter mit der Vertrauensperson spricht und der Kriminaldirektor das Protokoll gegenzeichnet.

Der Rechtsanwalt sieht auch das Amts- und Hausverbot gegen seinen Mandanten kritisch. „Da ist nicht sauber gearbeitet worden. Die Polizei hätte erst mal prüfen und näher hinsehen müssen“, so Britz. Sie habe Leitheiser damals nicht einmal angehört. Britz stößt zudem sauer auf, dass die Polizei seinen Mandanten nun mit einem Disziplinarverfahren belegt. „Das ist überzogen. Das ist keine moderne Menschenführung“, sagt Britz. „Da hätte man doch besser mal ein klärendes Gespräch geführt.“

Polizei antwortet auf 43 Fragen „pauschal“ und knapp

Das Amtsgericht Zweibrücken, das den Durchsuchungsbeschluss erließ, teilt auf Anfrage mit, dass es sich zu dem Fall nicht äußern könne, weil ihm die Akte nicht vorliege. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass „gegen einen deutschen Staatsangehörigen wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz“ ermittelt worden sei. Die Ermittlungen seien eingestellt worden. Fragen zu Einzelheiten und zur Angemessenheit beantwortet die Behörde nicht. Auch will sie das Vorgehen nicht bewerten.

Das Polizeipräsidium antwortet auf einen 43 Punkte umfassenden Fragenkatalog der RHEINPFALZ nicht konkret, sondern „pauschal“, wie es selbst schreibt, und knapp. Der Vorwurf gegen den Beamten habe „derart schwer“ gewogen, „dass er ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte rechtfertigte“. Ein Wort des Bedauerns findet sich in der Stellungnahme nicht.

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