Pfalz Pfälzer Kulturgüter unter Schutz gestellt
Zwei Kulturgüter aus Rheinland-Pfalz sind in das Länderverzeichnis des national wertvollen Kulturguts aufgenommen worden. Damit dürfen der schriftliche Nachlass des Pfälzer Malers Max Slevogt (1868-1932) und die Bibliotheca Bipontina weder verkauft noch ins Ausland gebracht werden, wie das Landesbibliothekszentrums (LBZ) gestern mitteilte. Beide Kulturgüter gehören zu ihrem Bestand. Der Nachlass von Slevogt besteht nach Angaben des LBZ aus rund 3700 Schriftstücken. Darunter ist auch seine Korrespondenz mit Malerkollegen wie Lovis Corinth und Max Liebermann. Der Nachlass wird in Speyer aufbewahrt. Die Bibliotheca Bipontina geht auf den Pfalzgrafen Karl I. von Pfalz-Birkenfeld (1560-1600) zurück. Die Büchersammlung spiegelt das kulturelle und das Alltagsleben am Hof des Fürstenhauses und liegt in Zweibrücken. (swz).