Pfalz Neustadt: AfD scheitert vorerst mit Klage wegen Veranstaltung auf Hambacher Schloss

Placeholder-Image

Weil sie gegen den Falschen geklagt hat, hat das Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wollte die Fraktion erreichen, dass sie am 28. Oktober eine Vortragsveranstaltung auf dem Hambacher Schloss abhalten kann und der Mietvertrag weder einen Kündigungsvorbehalt noch ein Werbeverbot vorsieht. Indes ist für den Vertrag die Betriebs-GmbH der Stiftung Hambacher Schloss zuständig. Geklagt hatte die AfD gegen das Land.

x