Coronavirus Neuer Infektionsherd in der Pfalz?

Seit Montag gilt in Rheinland-Pfalz für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht.
Seit Montag gilt in Rheinland-Pfalz für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht.

Lange Zeit waren in der Pfalz der Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Ludwigshafen jene Regionen, in denen die Anzahl der Neuinfektionen deutlich stieg. Jetzt dreht sich plötzlich das Bild und eine andere Stadt steht im Fokus.

In den meisten Kreisen und kreisfreien Städten der Pfalz hat sich die Anzahl der Neuinfektionen in der zweiten Aprilhälfte auf einem sehr niedrigen Niveau eingependelt. In Pirmasens und Zweibrücken gibt es sogar keine neuen Fälle mehr. Ganz anders in Speyer: Dort hat die Anzahl der Neuerkrankungen im Vergleich zur ersten Aprilhälfte deutlich zugenommen – und zwar um rund 50 Prozent auf jetzt 81 Fälle.

Eine „nachweisliche Erklärung“ für diesen Anstieg gebe es nicht, sagte Stadtsprecherin Jennifer Braun: „Auch wir können hier nur mutmaßen, dass es mit den Osterfeiertagen und den Lockerungsmaßnahmen zusammenhängt.“ Einen Teil des Anstiegs erklärt die Stadt mit Infektionen in einer Gemeinschaftsunterkunft mit 45 Bewohnern. Dort waren 17 Personen getestet worden, bei sechs war das Ergebnis positiv. Am Donnerstag und Freitag blieb die Fallzahl in Speyer jedoch unverändert bei 81.

Landesweit gibt es jetzt (Stand Freitag, 10.30 Uhr) 6096 laborbestätigte Corona-Infektionen – 48 mehr als am Vortag. 4903 Menschen gelten als inzwischen wieder genesen. Die Anzahl der Patienten, die im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben sind, stieg auf 173 – das sind sechs Todesfälle mehr als am Vortag.

Auch Verfassungsbeschwerden gegen Maskenpflicht erfolglos

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Maskenpflicht zurückgewiesen. Seit dem 27. April müssen auch die Rheinland-Pfälzer beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In der Sache hat der Verfassungsgerichtshof diese Auflage jedoch erst gar nicht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Er wies die beiden Beschwerden mit der Begründung zurück, die Antragsteller hätten zuerst versuchen müssen, ihr Anliegen bei einem der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte durchzusetzen.

Die eine Verfassungsbeschwerde stammt von der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Gabriele Bublies-Leifert, die bis August der AfD-Fraktion angehört hatte. Sie habe eine Verletzung der Kompetenzen des Parlaments gerügt, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Die zweite Verfassungsbeschwerde wurde offenbar von mehreren Personen eingereicht, zu denen unter anderem ein Schüler und seine Mutter gehören. Der Verwaltungsgericht Mainz hatte in einem anderen Fall bereits am Dienstag die Maskenpflicht für rechtmäßig erklärt. Sie verfolge den legitimen Zweck, eine Überlastung des Gesundheitssystems durch die Covid-19-Pandemie zu verhindern.

Flüchtlingsunterkunft unter Quarantäne

In Schifferstadt steht eine Flüchtlingsunterkunft mit 36 Bewohnern unter Quarantäne, nachdem ein Bewohner positiv auf das Virus getestet wurde. Ein Cateringservice übernimmt die Versorgung, die Gemeinschaftsküchen wurden aus Infektionsschutz-Gründen geschlossen.

Verkauf an der Frischetheke: Mit oder ohne Handschuhe?

Unverpackte Lebensmittel wie Wurst- und Backwaren oder Käse sollten stets mit geeigneten Greifwerkzeugen (Zange, Gabel, Tortenheber oder Löffel) aufgenommen werden, um den direkten Kontakt mit dem Lebensmittel zu vermeiden, sagt das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz. Eiswaffeln sollten mit einem Griffschutz (Papier) überreicht werden.

Ob Verkäufer und Verkäuferinnen an der Frischetheke Handschuhe tragen sollten, dazu gibt es beim Landesuntersuchungsamt keine eindeutige Position: Sowohl die Berufsgenossenschaft als auch die eigenen LUA-Sachverständigen würden aufgrund von Untersuchungen die Auffassung vertreten, „dass Handschuhe nicht generell einen Hygienevorteil bringen“. Der wichtigste Aspekt sei daher die umfassende Personalhygiene im Lebensmittelbetrieb mit entsprechenden regelmäßigen Schulungen, sagt das Untersuchungsamt. Das LUA empfiehlt außerdem: „Der Umgang mit Geld sollte im Bereich von sensiblen Lebensmitteln auf das Mindestmaß beschränkt bleiben.“

Alle Daten zur Entwicklung der Corona-Pandemie in der Pfalz stehen hier.

swzdynamik
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