Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Interview zur Corona-Krise: Was dürfen uns Städte und Kreise verbieten?

Friedhelm Hufen
Friedhelm Hufen

Die Grundrechte sind stark eingeschränkt, um das Coronavirus zu bremsen. Der Mainzer Staatsrechtsprofessor Friedhelm Hufen erläutert den Unterschied zwischen Kontaktverbot und Ausgangssperre. Er erklärt, dass die Kommunen nicht eigenmächtig handeln dürfen. Und er beschreibt, was Politiker wie Trump aus Notstands-Rechten machen könnten.

Herr Professor Hufen, Bund und Länder haben sich auf ein Kontaktverbot geeinigt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Worin liegt der Unterschied zur Ausgangssperre?
Die Ausgangssperre bindet die Menschen an ihr Zuhause. Hier ist der Kernbereich der Freizügigkeit und der freien Entfaltung der Persönlichkeit betroffen. Das Kontaktverbot ist ein wesentlich geringerer Eingriff. Sie können rausgehen, spazieren gehen, alles machen, was für das Leben notwendig ist. Aber es dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammentreffen.

Zwei Wochen soll das zunächst dauern, wie lange halten wir eine solche Situation durch?
Das ist das zentrale Problem. Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit, dass man Einschränkungen nur so lange verhängt, wie sie notwendig sind, aber das kann im Moment niemand abschätzen, weil wir frühestens nach zehn Tagen wissen, wie die jetzt schon in Kraft tretenden Einschränkungen wirken werden. Fest steht aber, dass man in dem Moment, in dem die Kurve abflacht, entscheiden muss, welche Einschränkungen man wie weit zurücknehmen kann.

Bayern ist im Bund vorgeprescht, in Rheinland-Pfalz haben einige Landräte und Oberbürgermeister die Landesverordnung überholt, indem sie Betretungsverbote ausgesprochen haben. Ist ein solcher Flickenteppich den Bürgern vermittelbar?
Ich finde den Begriff „Flickenteppich“ – mit Verlaub – ganz schrecklich und sehr populistisch. Es ist notwendig und verfassungsrechtlich geboten, nicht alles über einen Kamm zu scheren. Sie können Freiburg als Hochrisikozone mitten im Dreiländereck nicht gleich behandeln wie Mecklenburg-Vorpommern. Wenn es eine hohe Infektionsrate im bayerischen Mitterteich gibt, wo sich in einem einzigen Bierzelt viele Leute angesteckt haben, müssen die Behörden dort ganz strenge und ortsbezogene Maßnahmen ergreifen. Es ist ein Fehlschluss, dass Maßnahmen wirksamer sind, wenn sie zentral gesteuert werden und es ist eine uralte Erfahrung, dass man vor Ort manchmal besser entscheiden kann als zentral von Berlin aus.

Bewährt sich der Föderalismus gerade in der Krise?
Es sieht nicht so aus, aber er tut es im Großen und Ganzen sehr. Wir haben eine Mischung aus einer zentralen Koordinierung und einer ortsnahen Problembewältigung. Wenn man auf Frankreich oder auf Italien blickt, dann erweist sich hier sehr wohl, dass die differenzierteren Lösungen manchmal die besseren sind.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat die Kommunen wegen des Vorpreschens kritisiert, der Ministerrat hat nun gehandelt. Was dürfen Städte und Kreise verbieten?
Innerhalb des Landes ist die Landesregierung verantwortlich. Die Landräte und Oberbürgermeister handeln in diesem Fall nicht als gewählte Vertreter im Selbstverwaltungsbereich. Sie sind dann nichts anderes als Vollzugsorgane des Landes. Deshalb ist es richtig, dass die Ministerpräsidentin sicherstellt, dass Entscheidungen nicht ohne Rückkopplung mit der Landesregierung getroffen werden. Aber auch die Ministerpräsidentin wird wissen, dass im Ahrtal ganz andere Bedingungen herrschen als in Ludwigshafen. Sie wird entsprechend differenziert vorgehen.

Der Landtag will einen wohl Milliarden Euro schweren Nachtragshaushalt am Freitag in Windeseile verabschieden, auf eine ausführliche Beratung verzichten. Nimmt sich der Gesetzgeber zu stark zurück?
Der Gesetzgeber ist und bleibt zuständig für den Haushalt, das muss auch geschehen, gegebenenfalls in einem schnelleren Verfahren. Wir müssen ganz schnell Geld unter die Selbstständigen bringen, wir müssen ganz schnell die Folgen für Gastronomie, Tourismus, Landwirtschaft und so weiter bewältigen. Das ist nicht die Stunde der Exekutive, das ist die Stunde des Landtags, der die Mittel zur Verfügung stellen muss.

Was bewegt einen Staatsrechtler mehr: dass sich der Staat in dieser Krise handlungsfähig zeigt oder dass die Grundrechte eingeschränkt werden?
Das betrifft zwei Seiten derselben Medaille. Einen Staatsrechtler bewegt immer die Frage, wie weit dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Grundrechte eingeschränkt werden. Auf der anderen Seite muss der Staat stabil und zuverlässig das Gemeinwohl durchsetzen. Der Staat muss also die Freiheiten gewährleisten, aber auch sicherstellen, dass die Exekutive und die Gesetzgebung funktionieren. Die politische Stabilität ist uns allen aufgegeben. Es ist eine Sache jedes einzelnen Bürgers, daran mitzuwirken, dass keine Panik ausbricht, dass keine Plünderungen erfolgen, dass die Menschen – etwa beim Einkaufen von Mehl und Toilettenpapier im Supermarkt – nicht aufeinander losgehen.

Die Frage der öffentlichen Ordnung müssen Polizei und Ordnungsbehörden durchsetzen.
Das ist richtig, das müssen sie garantieren, das ist aber auch Sache jedes einzelnen Bürgers, dass hier die öffentliche Ordnung auch funktioniert, dass es ausreicht. Wenn das nicht funktionieren würde, dann ertönt schnell der Ruf nach dem wohlmeinenden Diktator oder nach der Bundeswehr im Inneren, dann wird es ganz schwierig.

Bürger stellen sich die bange Frage, was diese Instrumente in den Händen populistischer Politiker anrichten könnten. Sind die Sorgen begründet?
Diese Sorgen sind immer begründet. Wir stehen ja manchmal staunend davor, was in der Welt inzwischen alles möglich ist. Bolsonaro in Brasilien, Rodrigo Duterte, ein bekennender Totschläger, ist Präsident der Philippinen. Trump ist ein gutes Beispiel dafür, was nicht passieren darf. Dennoch wird an ihm deutlich, dass das amerikanische System so viele Bremsen hat, dass selbst ein Typ wie Trump nicht so viel Unheil anrichten kann, wie er könnte, wenn er das Notverordnungsrecht in Händen hätte. Insofern hat sich unsere Verfassung bis jetzt als sehr geeignet erwiesen, diesen Dingen vorzubeugen. Aber wir müssen alle hellwach sein. Es gibt ja auch innerhalb von Europa Beispiele, wie populistische Politiker ein ganzes Verfassungssystem – angefangen mit der Verfassungsgerichtsbarkeit und der Wissenschaftsfreiheit – auf den Kopf stellen können. Siehe Ungarn oder Polen.

Klimaschützer staunen, zu welchen Maßnahmen der Staat in der Corona-Krise fähig ist. Kann die aktuelle Situation eine Blaupause für mehr Klimaschutz sein?
Auch das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Nach Auskunft der Mediziner und der Virologen haben wir wirklich eine unmittelbare Gefahr einer ganz großen Katastrophe mit zahllosen Menschenleben, die auf dem Spiel stehen. Da sind andere Mittel angemessen und akzeptiert als bei der jedenfalls derzeit noch eher abstrakten Klimakrise. Wenn wir die ersten Naturkatastrophen haben, werden andere Mittel verhältnismäßig und erforderlich sein als das jetzt in Sachen Klima noch der Fall ist.

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