Kolumne: im Nachhinein RHEINPFALZ Plus Artikel Die kleine Blattreblaus und die große Freiheit

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Weil ein Winzer in der Vorderpfalz der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung seiner Rebflächen nicht nachkam, muss er roden.

Wo fangen unsere Freiheiten an, und wo hören unsere Freiheiten auf? Das ist eine Frage, die gar nicht mehr einfach gestellt werden kann. Aber keine Angst. Es soll an dieser Stelle weder ums scheppe Denken noch um revolutionäre Haltungen gehen. Und demonstriert wird schon gar nicht. Es geht vielmehr darum, dass das Schicksal wirklich gemein sein kann. Ab Montag können Anträge gestellt werden, die für Winzer in der Pfalz interessant sind. Es gibt die Neuauflage des EU-Umstrukturierungsprogramms für Rebpflanzungen. Wer den Mut hat, so frei zu sein und bis 2022 denken zu wollen, der brütet am Wochenende also vielleicht noch über diesem Formular.

Zuschüsse von der EU

Warum sollten EU-Anträge auch im Handumdrehen ausgefüllt sein, wenn heutzutage schon Mülleimer nicht mehr unfallfrei bestellt werden können. Sie kommen gar nicht, sind zu klein oder zu groß. Jedenfalls wenn man in Ludwigshafen wohnt und eine gelbe Tonne gerne tauschen würde. Aber eine ausgediente Rebanlage ist keine Müllhalde. Sondern ein Versprechen für die Zukunft – vor allem, wenn Brüssel was drauflegt.

Die Zuschüsse liegen zwischen 6000 und 32.000 Euro pro Hektar, ausschlaggebend für die Höhe sind die Lage der Fläche – also ob es sich um eine Flach-, Steil- oder Steilstlage handelt – und die Bewirtschaftstungsintensität. Hinfällig werden im Antragsfall die Rodebescheide aus den Vorjahren.

Klage eines Winzers

Das Programm hätte etwas für einen potenziellen Antragsteller aus der Pfalz sein können, der sich im Nachhinein möglicherweise ärgert. Denn das Verwaltungsgericht Neustadt hat jüngst die Klage eines Winzers aus der Vorderpfalz abgewiesen. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hatte ihn dazu verdonnert, „auf insgesamt 14 von ihm bewirtschafteten Flurstücken alle Rebstöcke zu entfernen“. Zwischen beiden Seiten war es wohl über Jahre hin- und hergegangen. Dabei war nicht nur der schlechte Pflegezustand der Anlagen ein Thema. Vielmehr brachte ein massiver Pilzbefall wohl das Fass endgültig zum Überlaufen. Denn damit kamen auch die Nachbarn ins Spiel, die viel wollen, aber keine kostenlosen Schädlinge.

Eine Frist, in der es um die Wiederaufnahme einer „ordnungsgemäßen Bewirtschaftung“ ging, verstrich ergebnislos. Und so bleibt dem Winzer nun nur noch, den Auflagen nachzukommen. Ein Kahlschlag steht an. Denn entfernt werden müssen alle Rebstöcke. Und zwar einschließlich aller „oberirdisch sichtbaren grünen und verholzten Teile“. Und unter der Erde muss auch alles weg. Die Wurzeln allen Übels gilt es auch auszulöschen.

Zeitraum spielt eine Rolle

Eine Verwahrlosung führt erst dann zu Ärger für einen Winzer, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren geschludert wird. Und zwar so, dass man es sieht. Das war im Fall des Klägers 2018 und 2019 wohl der Fall. Wildwuchs und Schadorganismen in massiver Ausprägung waren laut Gericht in der Folge festgestellt worden: ein Pilz- und Blattreblausbefall. Und so kam es zu dem nicht alltäglichen „Rodebescheid“.

Neu-Reben sind wie alles junge Gemüse gerade in den Anfangsjahren noch sehr empfindlich. Sie sollen eine Haltbarkeit von um die 30 Jahre haben. Das heißt, nach dieser Zeit werden sie im Normalfall gerodet und durch neue Reben ersetzt. Doch eigentlich können sie so alt werden wie Menschen – wenn die sie lassen. Der Klimawandel bedingt, dass alten Reben einen Vorzug mitbringen, der ihre Lebenschancen erhöhen dürften. Ihre tiefen, verästelten Wurzeln kommen auch mit weniger Wasser klar.

Egal, ob einer alte Knorze oder junges Gemies hat, die Freiheit des Winzers endet an dem Punkt, an dem er seiner Anlage die angemessene Pflege nicht zukommen lässt. So ist das mit der Freiheit. Sie hat einen Anfang und ein Ende.

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