Pfalz
Debatte um Aus für Planwagenfahrten: Kunden völlig verunsichert
Wer Berlin aus einer ganz eigenen Perspektive kennenlernen möchte, steigt in eines der vielen Touristenboote auf der Spree. Wer wiederum sehen möchte, was die Weinregion Pfalz zu bieten hat, für den empfiehlt sich eine Planwagenfahrt. Mit den Anhängern geht es, gezogen von Traktoren oder Pferden, raus in die Weinberge, dazu gibt es Infos über die Region und die Winzerkunst, meist bei Wein und Pfälzer Hausmannskost. Zum Wohl, die Pfalz.
Doch dieses Pfalz-Gefühl ist zumindest aus Sicht einiger Anbieter solcher Fahrten in Gefahr. Auslöser ist ein Brief der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier an die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Die Behörde macht die Kommunen in dem Schreiben darauf aufmerksam, bei Planwagenfahrten etwa mit Blick auf die Sicherheit genauer hinzuschauen. Diese Nachricht ist inzwischen bei einigen Anbietern, meistens sind es Winzer, angekommen. Und sie sorgt für Unmut und Unsicherheit.
Winzer: Regeln für Fahrten sind verwirrend
Einige Veranstalter haben ihre Angebote für die Fahrten direkt von ihren Homepages gestrichen. Eigenen Angaben zufolge seien die Vorschriften für ordnungsgemäße Planwagenfahrten nicht eindeutig. Sie wollten auf Nummer sicher gehen, deshalb würden sie künftig auf die Angebote verzichten. Darüber berichtete die RHEINPFALZ Mitte Juni. Das hat nicht nur eine Debatte über die vermeintliche Regelungswut von Behörden ausgelöst, sondern auch offenbar viele Kunden verunsichert.
Gernot Weber hat vor 25 Jahren das elterliche Weingut in Kindenheim (Kreis Bad Dürkheim) übernommen. Seit 2018 bieten er und seine Frau Maike Planwagenfahrten an, gezogen werden die Gefährte von ihren Pferden. Ob Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfahrten oder Vereinstreffen – alles geht auf den Anhängern. Um die Fahrten machen zu dürfen, hat Maike Weber einen Fahrkurs samt Prüfung abgelegt, hinzu kamen ein Erste-Hilfe-Kurs und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Bei den Fahrten gibt es Wein, die Webers zeigen ihre Wingerte, erklären, auf was sie achten beim Weinbau. Rund 25 Fahrten pro Jahr sind es im Schnitt.
Nachfrage bricht nach Bericht ein
Doch die Nachfrage sei nach der Berichterstattung der RHEINPFALZ fast komplett eingebrochen. „Die Leute, die eine Anzahlung bei uns gemacht haben, rufen an und fragen, ob sie ihr Geld zurückbekommen“, sagt Gernot Weber. Andere fragten, ob die Fahrten überhaupt noch angeboten werden. Dabei seien die Planwagenfahrten sehr wichtig, vor allem für die Neukundengewinnung. „Das ist ein Alleinstellungsmerkmal“, sagt Weber. Und seine Frau Maike betont, dass es zudem einen Unterschied mache, ob die Wagen mit Pferden oder Traktoren gezogen werden.
Warum die Debatte um die Auflagen für Planwagenfahrten in der Pfalz gerade jetzt aufkommt, ist nicht ganz klar. Es heißt, Anbieter seien zuletzt von Nachbarn oder Neidern angeschwärzt worden, sie würden die Sicherheitsregeln nicht erfüllen. Denn die rechtlichen Normen für die Fahrten haben sich seit Jahren nicht geändert, nur wurde vielleicht weniger genau seitens der Behörden hingeschaut, bis die ADD ihren Brief an die Kommunen verschickte.
Ministerium: Auflagen seit Jahren dieselben
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums gibt es einen Unterschied zwischen Planwagenfahrten und Brauchtumsfahrten. Unter die Rubrik Brauchtum fallen jene Fahrten, die nicht kommerziell sind, also etwa Faschingsumzüge. Sie dürfen nur in einem geringfügigen Umfang angeboten werden. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Mainz ist das Angebot dann gewerblich, wenn mehr als 30 Veranstaltungen pro Jahr angeboten werden. Brauchtumsfahrten müssen vorab bei der zuständigen Kommune angemeldet werden, die muss auch kontrollieren, dass die Sicherheitsstandards erfüllt werden, etwa die TÜV-Bescheinigung vorliegt. Planwagenfahrten wiederum müssen höhere Sicherheitsauflagen erfüllen, besonders mit Blick auf die Fahrzeuge.
Die ADD erklärt auf Anfrage, die Diskussion darum, die Kommunen daran zu erinnern, bei Planwagenfahrten genauer hinzuschauen, habe sich rund um die Fasnachtsveranstaltungen 2022 und 2023 entsponnen. Mit Blick auf die Umzüge wurden Kommunen ebenfalls ermahnt, die Regeln der Brauchtumspflege bei den Umzugswagen zu kontrollieren, was zu Kritik und Protesten, vor allem der Fasnachtsveranstalter und Gemeinden, geführt hatte. Ziel des Hinweises an die Kommunen in Sachen Planwagenfahrten sei es, dass kommerzielle Fahrten nicht unter dem Deckmantel der Brauchtumspflege angeboten würden, so die ADD. Wie jedoch die einzelnen Kommunen ihren Kontrollen ausführten, sei nicht Sache der Behörde.
Anbieter: Keine Fahrten für Männer unter 35
Martin Schweikart ist Winzer aus dem Landauer Stadtdorf Godramstein. Seit 2010 bietet er Planwagenfahrten an, zieht die Anhänger mit Traktoren. Und ist nicht nur zufrieden, sondern auch entspannt mit Blick auf die Debatte. „Jedes Jahr haben wir mehr Kunden. Wir sind damals mit einem Anhänger gestartet, inzwischen haben wir drei Wagen.“ Er findet es gut, dass nur jene Wagen unterwegs sein dürfen, die von den Behörden als sicher eingestuft worden sind. Denn der Knackpunkt sei nun mal, dass manche Anbieter die Auflagen nicht erfüllten. Um die Sicherheit zu gewährleisten, nehme er auch keine reinen Männergruppen mit, bei denen die Personen jünger sein als 35 Jahre. „Denn die erhöhen das Risiko für Unfälle“, sagt Schweikart mit Blick auf den einen oder anderen, der sich bei solchen Fahrten vielleicht nicht gerade vernünftig verhalten würde. Denn für Schweikart zählt nur das: eine sichere und gute Fahrt.