MAINZ / LUDWIGSHAFEN
Coronavirus: Zehntes Todesopfer in der Pfalz
Landesweit waren bis Freitag, 10 Uhr, 3466 Infizierte registriert, so das Ministerium weiter. In dieser Anzahl sind auch die Patienten enthalten, die inzwischen wieder genesen sind. Damit erhöhte sich die Anzahl der Infizierten gegenüber dem Donnerstag um 190. In der Pfalz waren bis Freitag, 10 Uhr, 1111 Menschen registriert, die am Coronavirus erkrankt sind. Das waren 71 Betroffene mehr als am Donnerstag.
Zahnärzte organisieren landesweiten Corona-Notdienst
Ab sofort übernehmen 18 Zahnarztpraxen in Rheinland-Pfalz die zahnärztliche Notfallversorgung von Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder die unter häuslicher Quarantäne stehen. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Bezirkszahnärztekammern haben für diesen Personenkreis eine Hotline unter 06131/8927311 eingerichtet, über die dann eine Behandlung veranlasst wird: Wer unter starken anhaltenden Zahnschmerzen, Blutungen sowie Schwellungen/Abszessen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich leidet, soll sich mit der Hotline montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr und 18 Uhr in Verbindung setzen. Außerhalb dieser Zeiten soll der allgemeine medizinische Patientenservice unter der Rufnummer 116 117 (keine Vorwahl) kontaktiert werden. Wer unter häuslicher Quarantäne steht, soll das Gesundheitsamt über seinen Zahnarztbesuch informieren.
Wer nicht infiziert ist und bei dem auch nicht der Verdacht besteht, dass er dies sein könnte, kann sich im Notfall wie bisher an seinen gewohnten Zahnarzt wenden. An Wochenenden und Feiertagen ist der allgemeine zahnärztliche Notfalldienst der Bezirkszahnärztekammern die erste Anlaufstelle. Die Kontaktdaten finden sich unter www.kzvrlp.de/patienten im Internet.
Ladenöffnung an Karfreitag und Ostern
Lebensmittelläden und Supermärkte dürfen in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz auch an Karfreitag und den Ostertagen öffnen. Ausnahmsweise sei die Öffnung nicht nur an Sonn-, sondern auch an Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr erlaubt, wie das Arbeitsministerium mitteilte. Die Sonderregel gilt demnach für den Verkauf von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau- und Gartenbau, Zeitungen und Tierbedarf. Im Zuge der Corona-Krise haben viele Bundesländer das Verkaufsverbot an Sonntagen aufgehoben und erlauben eine eingeschränkte Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen.
1800 Atemschutzmasken aus Lagerhalle gestohlen
Aus einer Lagerhalle auf der Ludwigshafener Parkinsel sind Kartons mit insgesamt 1800 Atemschutzmasken gestohlen worden. Die Masken haben einen Wert von rund 12.000 Euro, teilte die Polizei am Freitag mit. Von den Dieben, die bereits am Wochenende in die Halle einer Firma eingedrungen waren, fehlte zunächst jede Spur.