Pfalz Auch Kreis Bad Dürkheim muss Corona-Regeln lockern

Spaziergänger müssen weiterhin Abstand halten.
Spaziergänger müssen weiterhin Abstand halten. Foto: Franck

Auch der Kreis Bad Dürkheim nimmt seine Allgemeinverfügung zur Beherrschung der Corona-Krise zurück. Zuvor hatten dies bereits die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau angekündigt. Grund ist die am Dienstag in Kraft getretene Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die weniger strenge Regeln vorsieht als die Allgemeinverfügung, die im Kreis seit Samstag gilt. In der Landesverordnung heißt es in Paragraf 11, dass Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte durch diese ersetzt werden und zurückgenommen werden müssen. Im Kreis Bad Dürkheim herrschte seit Samstag ein generelles Betretungsverbot von öffentlichen Orten, das begründete Ausnahmen erlaubte. Die Regelung wird durch die Landesverordnung abgemildert. Darin heißt es, dass man allein, zu zweit oder mit Menschen aus dem eigenen Hausstand in die Öffentlichkeit darf, wenn man zu anderen mindestens 1,50 Meter Abstand hält. Die meisten weiteren Einschränkungen bleiben weiter gültig.

Ihlenfeld will Nachbesserungen

Der Dürkheimer Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) kündigte indes an, sich für Nachbesserungen der Landesverordnung einzusetzen, um den Tagestourismus in der Region zu unterbinden. Diesen hatte die Kreisverwaltung als Hauptgrund für die verschärfte Regelungen im Kreis Bad Dürkheim angegeben.

x