Pfalz Übersicht der Lockerungen in Rheinland-Pfalz: Was wann wieder öffnen darf
Die schrittweisen Öffnungen sind mit Auflagen verbunden. Dazu zählt laut Landesregierung etwa, ein Hygienekonzept vorzulegen. Weiter schlägt sie unter anderem Zugangskontrollen, Abstandsregeln, das Tragen von Schutzmasken und weitere Regeln vor. Noch sind aber nicht alle Auflagen festgelegt: Während es für die Gastronomie und Hotellerie bereits Hygieneregeln und Handreichungen gibt, werden etwa die Auflagen für die Öffnung der Kultureinrichtungen in den nächsten Tagen und Wochen mit den Akteuren entwickelt, heißt es in Mainz. Die kommenden Öffnungen laut Landesregierung im Überblick:
Bildung und Erziehung:
Die Kitas in Rheinland-Pfalz sind in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet. Laut der Landesregierung bedeutet das, dass alle Kinder, deren Eltern es wünschen, die Kita besuchen können. Sie will außerdem in Absprache mit den Trägern Anfang Juni in einen eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Die häusliche Kinderbetreuung mit einer Tagesmutter ist unter Auflagen möglich.
In den Schulen finden eine Notbetreuung und der Präsenzunterricht mit Auflagen und im eingeschränkten Rahmen statt. Am 25. Mai und 8. Juni soll der Unterricht dann für weitere Klassenstufen öffnen.
An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen möglich, etwa in Laboren. Vorlesungen und Seminare finden digital statt. Seit dem 13. Mai können die Hochschulen zudem selbst entscheiden, ob sie eine schrittweise Erweiterung der Präsenzveranstaltungen vornehmen.
In Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der beruflichen Bildung, in privaten Bildungseinrichtungen und auch etwa in der Umwelt- und Naturbildung sind seit dem 13. Mai Präsenzveranstaltungen mit Auflagen möglich.
Wirtschaft:
Alle Dienstleistungen sind möglich, bei denen ein direkter Personenkontakt vermieden werden kann – also etwa Paketdienste und Wäscheservice.
Sogenannte Personennahe Dienstleistungen der Friseure und Fußpflege sind möglich. Ab dem 13. Mai gilt das auch für Massagesalons, Solarien, Nagel-, Tattoo-, Kosmetik- und Piercingstudios.
Der Präsenzhandel ist geöffnet – gemeint sind damit Supermärkte, Möbelhäuser, Fahrradläden und so weiter.
Messen können in einem ersten Schritt mit Auflagen am 10. Juni geöffnet werden.
Die Gastronomie ist seit dem 13. Mai mit Auflagen und ohne Nutzung der Barbereiche geöffnet.
Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Wann sie wieder öffnen dürfen, ist noch unklar.
Hotels und Ferienwohnungen werden ab dem 18. Mai unter Auflagen geöffnet.
Das Camping wird ab dem 13. Mai für Dauercamper und ab dem 18. Mai für weitere Camper geöffnet. Es gilt jedoch die Auflage, dass der Benutzer eine eigene Sanitäranlage haben muss. Ab dem 10. Juni wird campen dann auch ohne eigene Sanitäranlage des Benutzers möglich sein.
Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten können ab dem 24. Juni mit Auflagen wiederaufgenommen werden. Allerdings müssen dabei die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und die Einschränkungen des Reiseverkehrs berücksichtigt werden.
Sport und Freizeit:
Spielplätze sind unter Auflagen geöffnet.
Sport in öffentlichen Außensportanlagen ist ab dem 13. Mai unter Auflagen möglich. Das gilt auch für den Mannschaftssport – allerdings ist zwingende Voraussetzung, dass kein direkter Kontakt der Teilnehmer stattfindet.
Sport in Innensportanlagen (etwa in Fitnessstudios und Tanzschulen) ist nur in Ausnahmefällen möglich. Unter „spezifischen Auflagen“ sollen ab dem 27. Mai auch diese Anlagen wieder öffnen, wobei Wettkampfsituationen oder die Wettkampfsimulation untersagt bleiben. Auch Kurse wie „Bauch-Beine-Po“ sind nicht gestattet.
Freibäder sind derzeit geschlossen und öffnen mit Auflagen am 27. Mai.
Hallenbäder, Saunen und Wellnessbereiche sollen am 10. Juni mit Auflagen wieder öffnen können.
Freizeitparks können ab dem 10. Juni wieder öffnen.
Derzeit sind die Außenanlagen von Tierparks und Zoos mit Auflagen geöffnet. Ab dem 10. Juni wird es auch möglich sein, die Innenbereiche zu öffnen.
Zirkusse und Spezialmärkte (etwa Flohmärkte) können ab dem 27. Mai mit Auflagen öffnen – Voraussetzung ist, dass sie draußen stattfinden. Ab dem 10. Juni sollen sie mit Auflagen auch drinnen stattfinden können.
Spielbanken und Spielhallen können mit Auflagen ab dem 27. Mai wieder öffnen.
Internetcafés können ab dem 18. Mai mit Auflagen öffnen.
Kultur:
Kirchen und Religionsgemeinschaften können ihre Gottesdienste unter Auflagen feiern. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten analoge Regelungen.
Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen sind seit dem 11. Mai unter Auflagen wieder geöffnet.
Kinos können ab dem 27. Mai mit Auflagen geöffnet werden.
Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen sind derzeit geschlossen. Sie können ab dem 27. Mai mit spezifischen Auflagen geöffnet werden. Voraussetzung ist aber, dass zunächst keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.
Veranstaltungen:
Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein-, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Es ist noch unklar, wann es hier wieder eine Öffnung gibt.
Veranstaltungen im Außenbereich können ab dem 27. Mai im Außenbereich mit höchstens 100 Menschen stattfinden, ab dem 10. Juni mit höchstens 250 Menschen.
Veranstaltungen im Innenbereich können ab dem 10. Juni mit höchstens 75 Menschen stattfinden, ab dem 24. Juni mit höchstens 150 Menschen.
Gesundheit und Pflege:
In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.
Tagesstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM, SPFZ, BfW) sind mit Auflagen geöffnet.
Die Tagespflege ist mit einem reduzierten Angebot in Verantwortung des Trägers geöffnet.
In Krankenhäusern sind Besuche in begrenztem Umfang und mit Auflagen möglich.
Verkehr:
Im ÖPNV und SPNV müssen Mund-Nasen-Schutzmasken getragen werden.
Fahrschulen und Flugschulen sind ab dem 13. Mai unter Auflagen wieder geöffnet.
Weitere Gewerbe:
Bordelle und Prostitutionsgewerbe sind derzeit geschlossen. Wann eine Wiedereröffnung stattfinden kann, ist noch unklar.