Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Wegen Fahrens ohne Führerschein hinter Gitter

Ein 49-Jähriger wurde einmal zu viel erwischt.
Ein 49-Jähriger wurde einmal zu viel erwischt.

Ein 49-Jähriger war ohne Fahrerlaubnis und unter Cannabis-Einfluss mit dem Motorrad unterwegs. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.

Weil er ohne Führerschein, aber mit Cannabisspuren im Blut Ende Mai mit seinem Kraftrad die Dinglerstraße in Zweibrücken befuhr, hat das Amtsgericht einem 49-Jährigen jetzt eine Freiheitsstrafe von vier Monaten aufgebrummt.

Der Mann war am 29. Mai dieses Jahres gegen 14.35 Uhr in der Dinglerstraße von der Polizei kontrolliert worden und hatte keinen Führerschein. 50 Minuten später wurde ihm eine Blutprobe entnommen, die belegte, dass er Cannabis geraucht hatte. Vor dem Strafrichter gab er nun zu, ein bis zwei Tage vorher einen Joint geraucht zu haben. Das mache er ein- bis zweimal im Monat, wenn er deprimiert sei.

Erste aktenkundige Verfehlung mit 16

Früher habe er auch Heroin und Kokain konsumiert, aber seit 2013 den harten Drogen abgeschworen, erklärte der Mann. Im Gefängnis saß er auch schon drei Jahre lang – wegen Körperverletzung und Diebstahl. 19 Einträge im Bundeszentralregister zeugen davon, dass er immer wieder straffällig wurde. Den ersten Eintrag bekam er 1992 als 16-Jähriger, den letzten – wegen Trunkenheit am Steuer – vor sieben Jahren.

Der Angeklagte ist derzeit arbeitslos, bezieht Bürgergeld und hat noch Schulden, die aus früheren Gerichtsverfahren resultieren. Zur Sache sagte er aus, dass er die Fahrt zugibt und es ihm leid tut. Es sei ihm bewusst gewesen, dass der Roller zu schnell fährt. Mittlerweile habe er ihn gedrosselt.

Freiheitsstrafe unerlässlich

Die Staatsanwaltschaft hielt dem 49-Jährigen sein Geständnis zugute, aber das sei das einzig Positive. Der Mann sei mal wieder wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt, und er sei hafterfahren. Deshalb erachte die Anklage eine Freiheitsstrafe als unerlässlich.

Richter Matthias Heinzelmann schloss sich dieser Meinung in seinem Urteil an. Der Angeklagte sei des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig und werde zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, und er muss als Auflage binnen sechs Monaten 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

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