Zweibrücken „Was versteht man unter einem Notfall?“

Unser Leser Norbert Fernes ärgert sich über die Behandlung seiner Frau in der Bereitschaftsdienstzentrale.
Norbert Fernes brachte seine Frau Ilona wegen schwerer Hustenanfälle mit Erstickungsängsten Ende März in die Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) am Nardini-Klinikum. Das Ehepaar aus Dellfeld fühlte sich dort nach eigenen Angaben schlecht behandelt, weil der diensthabende Arzt die Dringlichkeit eines nächtlichen Besuches in der BDZ in Frage stellte. Laut Rainer Saurwein, Leiter Stabsstelle Kommunikation bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz, ist es für einen Laien bei Beschwerden nicht leicht zu entscheiden, ob er zur BDZ gehen soll oder nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung ist die Trägerin des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Rheinland-Pfalz und für alle Anfragen zuständig. „Meine Frau hatte sich in der Woche ab 20. März eine Erkältung zugezogen, die mit starkem Husten einherging“, schildert Norbert Fernes die Vorgeschichte. Diesen habe die 70-Jährige zunächst in Selbstmedikation bekämpft, und am 27. März sei der Husten am Abklingen gewesen. „Am Abend desselben Tages kam es gegen 21 Uhr jedoch zu mehreren schweren minutenlangen Hustenanfällen, die jeweils in Erstickungsängsten gipfelten. Gegen 21.30 Uhr habe ich dann meine Frau zur BDZ nach Zweibrücken gefahren und sie in die Sprechstunde begleitet“, fasst Fernes zusammen. Der diensthabende Arzt habe als erstes gefragt, ob sie denn wüssten, wie spät es sei und sich in Erklärungen ergangen, die BDZ sei nur für Notfälle da. Die Frau müsse zum Hausarzt. Auf die Antwort seiner Frau, dass dieser in Urlaub und um diese Zeit ohnehin nicht zu sprechen sei, habe der Arzt gemeint, in der BDZ könnte ja auch ein Neurologe sitzen, der noch weniger ausrichten könne als er als praktischer Arzt. Der Arzt habe seine Frau dann abgehört und festgestellt, dass die Lunge frei sei. Der Bitte seiner Frau, ihr ein Antibiotikum zu verschreiben, sei er nicht nachgekommen. Er habe argumentiert, in diesen Fällen verschreibe er kein Antibiotikum und habe stattdessen ein pflanzliches Mittel verordnet, dessen Wirkung gegen null tendiert habe. Mit einem Antibiotikum, das sie sich am Folgetag selbst beschafften, sei nach Einnahme von jeweils einer Tablette an den darauffolgenden drei Tagen am fünften Tag eine spürbare Besserung eingetreten und der Husten inzwischen vollends verschwunden. Norbert Fernes: „Nun brüten wir die ganze Zeit über der Frage, zu welchem Zweck diese Einrichtung geschaffen wurde. Da stellt sich die Frage, was versteht man unter einem Notfall, der in die Zuständigkeit der BDZ fällt? Bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Knochenfraktur ruft man ja mit der 112 den Notarzt. Was bleibt da noch?“ Es sei nicht leicht, eine Trennlinie zu ziehen, bei welchen Symptomen man zu Hause bleibt und bei welchen man in die Bereitschaftsdienstzentrale geht, schickt Rainer Saurwein von der Kassenärztlichen Vereinigung voraus. Beschwerden seien subjektiver Natur, und es könnte sich ja auch etwas Schwerwiegendes dahinter verbergen, gibt der Leiter Stabsstelle Kommunikation zu bedenken. Gleichwohl hätten die Bereitschaftsärzte tagtäglich mit Patienten zu tun, die sich drei Wochen mit Beschwerden herumschleppten und denen es just um 2 Uhr in der Nacht einfalle zur BDZ zu gehen, kennt Saurwein nicht nur Fälle von Missbrauch, sondern auch von Unverschämtheiten gegenüber Ärzten und Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen. „Ich will niemandem Missbrauch unterstellen, doch es obliegt der ärztlichen Beurteilung, ob der Fall akut ist oder nicht. Wenn es medizinisch sinnvoll ist, darf der Arzt auch einen Patienten zum Hausarzt schicken“, so Saurwein. Bereitschaftsärzte, die aus unterschiedlichen Fachrichtungen kommen, seien verpflichtet, sich für Bereitschaftsdienste zu qualifizieren. Einen Humangenetiker beispielsweise, der seit 30 Jahren keinen Patienten mehr gesehen habe, werde man dort nicht antreffen, versichert Saurwein. Fühle sich ein Patient schlecht behandelt, könne er sich jederzeit an die Beschwerdestelle der Kassenärztlichen Vereinigung in Mainz wenden. Den Vorwürfen werde nachgegangen. Ein weiteres Problem sei die Trennlinie zwischen BDZ und Notfall-Ambulanzen, auch da gebe es Missverständnisse, ergänzt Saurwein: „Die Menschen gehen viel zu schnell in die Notfall-Ambulanzen, obwohl sie eigentlich in die BDZ gehörten.“ Diese Situation wolle die Kassenärztliche Vereinigung durch gezielte Information verbessern.